Dies ist eine Hobby-”Baustelle” auf der ich zu meinem eigenen Vergnügen neben speziellen Fachinformationen zum Kfz-Zulassungsrecht auch einige Bilder aus meiner beruflichen und privaten (Foto-)Sammlung besonderer Vehikel (teilweise mit ihren Besitzern) eingestellt habe.
Da man im IMPRESSUM meiner WEB-Site auch erfahren kann, dass ich “TÜV-Sachverständiger” im Bereich Kraftfahrzeug bin bzw. war (Seit 1.01.2011 bin ich Rentner), und weiter unten bei der Bildersammlung auch noch sehen kann, dass ich einige in Deutschland regulär zugelassenen Fahrzeuge aus der (britischen) Kit-Car-Szene besitze oder besass, werde ich gelegentlich von Menschen kontaktiert, die sich “günstige” Replicas, Kit-Cars usw., im Ausland, vorzugsweise in England, gekauft haben oder kaufen wollen und sich von mir nun möglichst genau so “günstig”, sprich möglichst kostenlos, Hilfe und Rat zum Thema “Beschaffung”, “TÜV-Prüfung” und “Zulassung” erhoffen.
Für diese Menschen und für alle Kollegen von TÜV und DEKRA, die mit dem Thema “importierte” REPLICA´s oder KIT-CARS konfrontiert werden, habe ich nachstehend ein paar nützliche und auch rechtlich relevante Informationen sowohl speziell zu meinen (ehemaligen) Fahrzeugen, als auch generell zum Thema importierte KIT-CARS und ihre Begutachtung und Zulassung zusammengestellt, die sicher viele Fragen (neudeutsch FAQ´s = Frequently Asked Questions) schon beantworten.
“TÜV” und ZULASSUNG von REPLICA´s bzw. KIT-CARS (Stand 2010)
Wichtigster Hinweis an die Interessenten und Kollegen vorab:
Eine schnelle und kostengünstige Abnahme von selbst importierten oder selbst zusammengebauten optisch ähnlichen oder identischen “Kit-Cars” (Bausatz-Autos) aus England, Holland etc. nach § 21 “neu” oder §21 “alt” StVZO mit Verweis auf die hier vorgestellten “ja bereits TÜV-geprüften” und in der BRD zugelassenen Fahrzeuge, ist weder rechtlich zulässig noch sachlich gerechtfertigt.
Die nachstehend vorgestellten Fahrzeuge unterscheide n sich nämlich ausnahmslos entweder bereits “ab Fabrik”, wie z.B. der AME E-Volution und der Royale SABRE GE, oder durch umfangreiche Umrüstungen im Rahmen einer korrekten Einzel-Begutachtung von allen anderen importierten Fahrzeugen mit englischen, holländischen oder sonstigen Zulassungspapieren.
Wie man durch Sichtprüfung leicht feststellen kann, besitzen Englische “Kit-Cars” z.B. nämlich fast ausnahmslos ”Custom made”, also vom Hersteller selbst zusammengeschweisste Chassis und Radaufhängungen. Als Sicherheitsteile sind diese bekanntlich in der übrigen EG im Rahmen einer Einzel-Begutachtung grundsätzlich umfangreichen (Dauer-)Festigkeitsprüfungen und/oder FE-Berechnungen zu unterziehen.
Ganz anders in England; dort werden diese Fahrzeuge auf zwei sehr unterschiedliche Arten “geprüft” und zugelassen, die entweder gar nicht (Variante 1) oder nur sehr eingeschränkt (Variante 2) hier akzeptiert werden können:
Variante 1 (Converted Vehicles):
“Konvertierung” bedeutet Umwandlung oder auch Änderung eines Serienfahrzeuges in eine Replica oder ein Kit-Car namens XYZ. Der Kit-Käufer und meist auch Erbauer eines Kit-Cars beschafft sich ein Großserien-Schrott- oder -Gebrauchtfahrzeug mit V5-Document (Vehicle Registration Document = englischer “Kfz-Brief”), das sogenannte “Donor-Car” (Spender-Fahrzeug) und baut von diesem Donor Motor, Getriebe und evtl. noch die Bremsen und ein paar andere Teile in das ungeprüfte nagelneue Chassis seines XYZ-Boliden. Dann klopft er noch die VIN (Vehicle Identification Number = Fahrgestellnummer) des Donors in das XYZ-Chassis und fährt mit dem Fahrzeug nach Fertigstellung zu einer MOT-Station (so etwas wie eine TÜV/DEKRA/KÜS usw. -Prüfstelle für die periodische Hauptuntersuchung (HU)). Der MOT-Angestellte prüft dann im Prinzip ähnlich wie bei unserer HU Bremse, Licht und Hupe usw. und bestätigt bei Erfolg dem Besitzer im mitgebrachten Brief des Donors, dass der Donor von FORD, VAUXHALL, JAGUAR etc. in ein XYZ-Car “converted”, also “umgewandelt” wurde und “verkehrssicher” ist. Das war´s !!
Bei diesem sehr einfachen und kostengünstigen Verfahren verwandelt sich dann z.B. wundersamerweise im Jahre 2008 ein uralter Ford Granada von 1977 mit V6-Vergaser-Motor in eine COBRA Replica mit Gitterrohr-Chassis, Doppel-Querlenker-Radaufhängung vorn und hinten, potentem Ford V6 oder V8 Einspritzer und GFK-Karosse. Und laut V5-Document wurde diese nagelneue Replica bereits 1977 erstmals zugelassen !
Es bedarf sicher keiner näheren Erläuterung, dass der Sachverstand von Kollegen, die solch ein nach Deutschland importiertes Fahrzeug dann ohne jede Prüfgrundlage nach § 21 “alt” StVZO “begutachten” und ihm allein auf Grund des fiktiven EZ-Datums möglichst auch noch den Oldtimer-Status nach § 23 StVZO zuerkennen, doch sehr zu wünschen übrig lässt.
Variante 2 (SVA = Single Vehicle Approval):
Seriöse und finanziell hinreichend potente Kit-Car-Hersteller absolvieren mit einem Musterfahrzeug das etwa 2000 in England eingeführte SVA (Single Vehicle Approval), ein Prüfverfahren, das mit Materialverbrauch und nicht unerheblichen Kosten verbunden ist und in etwa unserem deutschen sogenannten “Mustergutachten” entspricht. Dieses darf bekanntlich im “Westen” nur von aaS (amtl. anerk. Sachverständigen für den Kfz-Verkehr) des TÜV und im “Osten” nur von aaS der DEKRA erstellt werden. Was bei einem SVA wie geprüft wird, kann jeder Interessierte selbst unter obigem Link auf der WEB-Site des DOT (Department Of Transportation) nachlesen und jeder aaS kann darüber nachdenken, ob und wie weit er die Ergebnisse eines SVA in Deutschland akzeptieren kann und darf, sofern ihm ein entsprechender amtlicher Prüfbericht des englischen DOT vom Kunden vorgelegt werden kann.
Als kompetenter aaS sollte man auch wissen, dass die (britischen) Replica bzw. Kit-Car-Hersteller fast ausnahmslos handwerklich geprägte Kleinstbetriebe sind, die selten aus mehr als dem mehr oder weniger seriösen und fachlich kompetenten Besitzer, einem Helfer und einer größeren Garage bestehen und überwiegend auch noch chronisch kapitalschwach sind, also gar kein Geld für umfangreiche Prüfungen von Chassis, Radaufhängungen, Bremsen etc. aufbringen können, geschweige denn so etwas wie eine Produkt-Haftpflichtversicherung haben. Das volle Risiko trägt also bewusst oder unbewusst meist allein der Käufer und ggfls. “sein” aaS.
Und nun abschließend noch einmal in aller Deutlichkeit: Eine Prüfung von in England oder sonstwo zugelassenen Kit-Cars bzw. Replicas durch mehr oder weniger kompetentes “Draufgucken” und die “Übertragung” der Zulassungsprüfungen der hier vorgestellten Fahrzeuge auf angeblich gleiche andere Fahrzeuge, ist weder sachlich gerechtfertigt noch rechtlich zulässig !
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