WORUM GEHT ES ?
Es geht darum, dass ich im angeblichen “INTERESSE der ÖFFENTLICHKEIT”, also IHREM Interesse, seit nunmehr fast 25 Jahren leider nicht auf IHRE, sondern allein auf meine Kosten und seit 1991 auch noch gegen meinen Willen und gegen das eindeutige ZUMUTBARKEITS-Gebot im § 11 des geltenden Hessischen Denkmalschutz-Gesetzes, einen baulich verhunzten und verfallenen ehemaligen Bauernhof im Kasseler Stadtteil Niederzwehren, und zwar im sogenannten “Märchenviertel”, dem traurigen Rest vom ehemaligen Dorf Niederzwehren, zwangsweise “denkmalgerecht” erhalten muss.
Es geht darum, dass realitätsfremde, ignorante und in meinen Augen schlicht unfähige denk(mal)geschützte “DENKMAL-RUINEN-VERWALTER” in den Dezernaten III und VI des Magistrats der Stadt Kassel, die, sofern man kein finanziell potenter und kommunalpolitisch genehmer INVESTOR ist, das DENKEN, SCHÜTZEN und STADTBILD GESTALTEN offensichtlich durch sinnfreies RECHTHABEN und AUGEN-ZU- UND-DURCHHALTEN-BIS-DER-BÜRGER-ODER-DAS-DENKMAL-AUFGIBT-MENTALITÄT ersetzen, angeblich im “ÖFFENTLICHEN INTERESSE” absichtlich oder grob fahrlässig meinen privaten Lebensentwurf für meine zweite Lebenshälfte zerstört und meine finanzielle und meine physische und psychische Gesundheit ruiniert beziehungsweise beschädigt haben.
Es geht darum, dass ich in den vergangenen 25 Jahren immer wieder erfahren durfte, dass die ÖFFENTLICHKEIT, und das sind SIE, weder etwas von ihrem starken Interesse an der Erhaltung meiner Bauernhof-Ruine, noch vom Treiben der Kasseler Denkmal-”Schützer”, noch von meinem Leidensweg weiß und das möchte ICH, da die Kasseler Monopol-Zeitung HNA an den dunklen Seiten des Kasseler Denkmalschutzes bisher definitiv nicht interessiert war, jetzt mit Hilfe des Internets ändern.
Es geht außerdem auch darum, dass ich sehr mühsam und teuer bezahlt die Erfahrung machen mußte, dass das deutsche Denkmalschutz-System den nicht betuchten Denkmaleigner de facto nahezu rechtlos stellt, weil er die selbstherrlichen Entscheidungen ignoranter Denkmalschützer (und die gibt es vermutlich nicht nur in Kassel) ausschließlich durch die Verwaltungsgerichte überprüfen und korrigieren lassen kann. Da unsere VG´s bekanntlich nicht an Arbeitsmangel leiden, spezialisierte Anwälte Stundenhonorare von 250,- Euro plus Spesen plus MwSt. verlangen und ignorante Bürokraten bei einem Sieg des “Gegners” erfahrungsgemäß auf Kosten der Steuerzahler meist bis zur letzten möglichen Instanz prozessieren, geht darüber dann ihr Lebensentwurf und ihr Vermögen den Bach runter.
Vielleicht hilft diese WEB-Site somit nicht nur bei der Reparatur meiner mit Füßen getretenen Bürgerehre, sondern vielleicht hilft sie auch dem einen oder anderen LEIDENSGENOSSEN unnötige Irrwege zu vermeiden, die ich wegen fehlendem bzw. vorenthaltenem Wissen gegangen bin (denn Amtsschimmel-Reiter kennen nach meiner Erfahrung meist nur die Paragraphen, die zu ihren Zielen passen, deshalb siehe hierzu bei Bedarf an amtlicher Hilfe § 25 des HVwVfG). Denn es empfiehlt sich sehr, denkgeschützten PEINIGERN vom DENKMALSCHUTZ umgehend zeigen zu können, wie und wo es lang geht, damit man diese ungebetenen MITBESITZER erforderlichenfalls noch zu Lebzeiten wieder los wird.
WORUM GEHT ES NICHT ?
Es geht mir nicht darum, DEN Denkmalschutz in Deutschland schlecht zu machen. Denkmalschutz ist nach wie vor in meinen Augen notwendig und sinnvoll. Er muss jedoch rechtskonform und mit Realitätssinn, Verstand und Augenmaß für den betroffenen Bürger betrieben werden und zwar nicht nur in Sonntagsreden zum “TAG DES DENKMALS”, nicht wahr Herr Professor Dr. Weiß und Herr Dr. Zietz, sondern auch im Alltag vor Ort. Und daran hapert es in meinem Fall nicht nur im Kasseler Rathaus in erschreckendem Maße.
Falls Sie sich zur praktischen Seite des Baudenkmalschutzes fortbilden möchten, empfehle ich Ihnen übrigens einen Blick auf diese und auf diese WEB-Site, denn die Betreiber scheinen im Gegensatz zu meinen Denkmalschützern zu wissen, wovon sie reden. Aber Vorsicht, dass Sie von der Fülle der Informationen nicht erschlagen werden.
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