Letzte Aktualisierung:

2.10.2018

Die Denkmal - Story (Fortschreibung)

Die Sanierungsgeschichte in etwas ausführlicherer und ständig fortgeschriebener Form erzählt aus der Sicht (m)einer Ehefrau und (ehemaligen) Mit-Denkmalbesitzerin Maria - Elisabeth Reitmeier, genannt Marlies

 

Inhalt:

Denkmal-Besitzer werden ist nicht schwer.....

.....Denkmal-Besitzer sein dagegen sehr oder Sanierung for ever

Der letzte (Sanierungs-) Versuch

Hurra, wir haben einen bombensicheren Betonbunker mitgekauft !

Dauerhaft genehmigtes “Mobilhaus” ? NEVER !

“Denkmalschutz” durch Denkmal-Besitzer-Diffamierung in der Lokalpresse

Es reicht uns; Abrissantrag die Erste (Klappe)

Übernahmeverlangen nach § 26 HessDSchG die Erste (Klappe)

Das Finanzamt Kassel unterstellt uns “Denkmal-Liebhaberei”, wir klagen !

Übernahmeverlangen nach § 26 HessDSchG die Zweite (Klappe)

Warum steht Ihr "Mobilhaus" noch ?

Entfernen Sie Ihr "Mobilhaus" bis zum ....

Der (Denkmalschutz-) Berg kreiste und gebar eine (Bürgermeister Junge-) Maus

ETAPPENSIEG Nr. 1: Das Ende der “Mobilhaus”-Befristung oder “Mobilhaus” FOR EVER !

Es reicht uns endgültig; Abrissantrag die Zweite (Klappe)

Finanzgericht die Erste (Klappe)

Ein leider übersehenes “Arschloch” sorgt für neues Ungemach

Das Rathaus prüft und prüft und prüft und prüft und .......

Der (Denkmalschutz-) Berg kreiste wieder und gebar eine zweite (Bürgermeister Junge-) Maus

ETAPPENSIEG Nr. 2: Das Finanzamt hisst die weiße Fahne; 16 TE wieder im Sack !

Wir klagen beim VG Kassel oder “Primärrechtsschutz” gegen “Denk(mal)schutz”

ENDSIEG (Hurra, Hurra !!)

 

Denkmal-Besitzer werden ist nicht schwer.....

Im Jahr 1986 erwarben mein Mann Gerhold (zu diesem Zeitpunkt 39 Jahre alt) und ich (zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre alt) den ehemaligen Bauernhof in der Brüder-Grimm-Str. 43 in 34134 Kassel-Niederzwehren, der zum Kaufzeitpunkt bereits seit rund 25 Jahren unbewohnt und in einem bedauernswerten Zustand war. Wir hatten beim Kauf die Vorstellung, als Erstes das dort stehende Fachwerk-Wohnhaus zu sanieren, dann in die obere der dort geplanten Wohnungen schnellstmöglich mit unseren seinerzeit noch minderjährigen Töchtern einzuziehen und danach mittel- bzw. langfristig als notwendigen Beitrag für unsere Alterssicherung, aus der für uns allein natürlich viel zu großen Hofanlage, einen stilvollen und einträglichen Familiensitz mit Miniatur-Wohn- und Gewerbepark zu machen.

Die von einem Architekten vor dem Kauf erarbeitete grobe Kostenschätzung Nr. 1 für die Sanierung des Wohnhauses lag bei 275 TDM. Als rund ein Jahr nach dem Kauf unsere inzwischen fertigen Pläne genehmigt und real werden sollten, wurde uns dann vom Amt für BuD mitgeteilt, dass die gesamte Hofanlage als Einzeldenkmal in das Denkmalbuch des Landes Hessen eingetragen sei. Von diesem Umstand haben nach eigener Aussage seinerzeit weder die Verkäuferin, noch Notar und Makler, noch die Nachbarn etwas gewusst und  - wie man uns versicherte -  hat es auch das Liegenschaftsamt und das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Kassel nicht gewusst. Letzteres halte ich in der Rückschau für wenig glaubhaft, ist aber inzwischen auch unerheblich.

 

.....Denkmal-Besitzer sein dagegen sehr oder Sanierung for ever

Mit dem Hinweis auf kräftige finanzielle Unterstützung durch Stadt und Denkmalschutz hat man uns dann seitens Liegenschaftsamt und Amt f. BuD förmlich bekniet, trotz der mit dem Denkmalschutz verbundenen Beschränkungen der Sanierungs- und Nutzungsmöglichkeiten und der absehbaren Mehrkosten, weiterzumachen. Die entsprechend überarbeitete Kostenschätzung Nr. 2 lag dann übrigens bei 445 TDM. Nach Architektenwechsel wegen betrügerischer Honorarforderungen von Architekt Nr.1 und nach nochmaliger Überarbeitung der Planung durch Architekt(in) Nr.2,  lag die Kostenberechnung Nr.3 bei rund 520 TDM  und als schließlich auf Wunsch der Stadt, die unsere Pläne für nicht denkmalgerecht und viiiiel zu teuer hielt, ein offizielles Sanierungsgutachten erstellt war  - die 15,0 TDM Architektenhonorar dafür waren übrigens bis heute der einzige finanzielle Beitrag der Öffentlichkeit zur "Erhaltung" des Baudenkmals -  lagen die Kosten (Kostenberechnung Nr. 4) bei 810 TDM plus x TDM, die dann gezwungenermaßen amtlicherseits als nicht zu teuer und als denkmalgerecht akzeptiert werden mussten. 

Dass das wirtschaftlich nicht mehr real finanzierbar ist, ist selbst einem Laien wie mir auf den ersten Blick klar gewesen. Der Landesdenkmalpfleger Dr. Haaßengier hat uns jedoch schriftlich gegeben, dass man das verantworten könne und wenn wir das nicht könnten, müssten wir das Anwesen eben an jemand verkaufen, der es kann. Was soll ein armer Kleinbürger zu so viel Überheblichkeit und bourgeoiser Arroganz noch sagen ?

Nun, was wir gesagt haben, lesen Sie bei Interesse hier unter dem Datum 26.04.1992.

Dies war jedoch nicht die einzige und letzte Zumutung der "öffentlichen Hand" und auch nicht die einzige sonstige unangenehme Überraschung, die wir im Zusammenhang mit unserem Hoferwerb und den Sanierungsanstrengungen erleben mussten.

Insgesamt waren die folgenden Jahre dann nämlich im wesentlichen damit mehr als ausgefüllt, dass wir neben dem täglichen Broterwerb bei unseren Arbeitgebern (wir waren beide voll berufstätig) und der “Aufzucht” zweier Töchter, auf Verlangen der beteiligten Behörden “hauptberuflich” aktenordnerweise Anträge auf Förderung, Kredite, Zuschüsse etc. produzieren und bezahlen durften, die letztlich immer daran scheiterten, dass die Förderung entweder aus bürokratischen Gründen gar nicht zulässig war, oder der Höhe nach nicht annähernd auszureichend, und dass wir im direkten Zusammenhang mit unseren Sanierungsplänen diverse Prozesse führen durften, u.a. um miterworbene, obskure Mietverträge mit dem “mitgekauften” Getränkehandel-Betreiber Brüssing und um ein leider schlampig festgelegtes Wegerecht, dass wir auf dem nördlichen Grundstücksteil erworben hatten, der nach unserem Verzicht auf den Erwerb des gesamten Grundstückes, dann an unsere heutigen “lieben” Nachbarn Cornelia Stein-Mennickheim und Immo Mennickheim verkauft wurde.

“Nebenberuflich” und sozusagen zur "Erholung" haben wir parallel zu diesen uns von außen aufgezwungenen “hauptberuflichen” Tätigkeiten, dann noch freiwillig die Hofruine nach und nach wieder in einen wenigstens beschränkt nutzbaren und optisch halbwegs erträglichen Zustand gebracht und darüber hinaus versucht, mit selbstständigen nebenberuflichen Unternehmungen (Vertrieb von Versicherungen und exclusiven, handgefertigten englischen Cabriolets) und mit Aktienspekulationen, “auf die Schnelle” die Sanierungs-Millionen heranzuschaffen, die die “Öffentlichkeit” für ihr “unverzichtbares Denkmal” nicht hatte und, für Realisten bereits 1990 unübersehbar, auch nie haben würde.

Am Ende dieser Phase waren seit dem Kauf dann rund 14 Jahre unseres Lebens mit viel Arbeit und wenig Schlaf vergangen, in denen wir in das Projekt “Hof” bereits “freiwillig” über 200 TDM (oder 100 TE) Bargeld aus eigenen Mitteln investiert hatten, davon rund ein Drittel allein für geforderte "denkmalgerechte" Planungen, und darüber hinaus noch tausende "kostenlose" eigene Arbeitsstunden. Und die “schnelle” Geldbeschaffung, für die insbesondere Gerhold zusätzlich zahllose Nächte und jede “übrige” Minute “Tagesfreizeit” investiert hat, hatte uns leider auch nur weitere sechsstellige finanzielle Verluste und im Gegenzug reichliche Gewinne auf dem Konto “Lebenserfahrung” eingebracht. Leider kann man mit “Lebenserfahrung” aber keine Sanierung finanzieren.

 

Der letzte (Sanierungs-) Versuch

Als im Jahr 1999 auch der vorerst letzte sanierungsinduzierte Prozess (um das benötigte, von unseren "cleveren" Nachbarn Mennickheim aber bis heute mit allen Tricks und Finten torpedierte Wegerecht) endgültig zu unseren Gunsten entschieden war (um die Zeit und Energie und die Gelder, die mein Mann zum Durchhalten bis zum jeweiligen juristischen Sieg aufwenden musste, tut es mir und unseren Töchtern übrigens heute noch sehr leid), meinten wir trotzdem, auch als Großeltern mit Mitte 50 noch genügend Schwung zu haben, um die Lösung des Sanierungs-Grundproblems (fehlende öffentliche Mittel und Ideen) noch einmal massiv anzugehen.

Nach einem erneut vergeblichen Vorstoß in Richtung (Teil-)Abriss und Neubau (Landesdenkmalpfleger Dr. Haaßengier nach einem äußeren Rundgang um das Denkmal, eine Innenbesichtigung hielt er wiederum nicht für nötig, wörtlich: "Abriss nur über meine Leiche" ), hatten wir ruckzuck eine von meinem Mann per CAD erstellte 3D-Konstruktion und daraus von Architekt Schwabe abgeleitete genehmigungsgerechte Architektenpläne für ein kostengünstig und ansehnlich zum Wohn- und Gewerbegebäude ausgebautes Stallgebäude, das 220 TDM Festpreis kosten sollte.

Nachdem unsere Pläne dann einige  Monate später "denkmal- bzw. Finis-Sauer- und Taubert-gerecht" überarbeitet worden waren (Frau Finis-Sauer ist zu diesem Zeitpunkt Leiterin der Abteilung Denkmalpflege des Amtes f. Bauordnung u. Denkmalpflege der Stadt Kassel und H. Taubert ihr Stellvertreter), lag der neue Angebotspreis bei 450 TDM und war allein schon wegen der kaum kalkulierbaren Komplexität der angeblich zwingend erforderlichen “denkmalgerechten” Dachgestaltung auch kein Festpreis mehr ! Der avisierte Zuschuss der "Öffentlichkeit" lag exakt bei Null TDM. Das so etwas nicht zumutbar ist, ist meines Wissens inzwischen von Gerichten bis hin zum BVerfG mehrfach festgestellt worden, kratzt die "Nicht-Entscheider" in Kassel aber offensichtlich in keiner Weise.

Vor diesem Hintergrund habe auch ich begriffen, dass eine Fortsetzung der Sanierung, wenn überhaupt, nur peu a` peu mit ausschließlich eigenem Geld und viel Eigenleistung möglich sein würde. Und damit dafür überhaupt Zeit und Geld übrig bleibt, mussten wir zunächst direkt vor Ort eine günstige Wohnmöglichkeit finden. Ich empfand es daher als Fingerzeig des Schicksals, dass mein Mann in dieser Phase durch eine Kleinanzeige in der HNA über unser jetzige "DENKMALBAUHÜTTE", ein transportables Holz-Fertighaus "gestolpert" ist, das vorher in Baunatal als Asylantenunterkunft gedient hat. Trotz dunkler Ahnung, was zusätzlich an Arbeit und Kosten auf uns zukommen würde, habe ich Ja zu dieser leicht verrückten Idee gesagt, weil wir so "temporär" direkt neben dem Denkmal wohnen konnten, ohne dafür unseren erträumten Bauerngarten und die eigenen Finanzmittel bereits im wahrsten Sinne des Wortes für immer zu verbauen.

Danach ging alles recht schnell und auch die beantragte Aufstellung im noch unbebauten Teil des Grundstücks Brüder-Grimm-Str. 43 wurde vom Amt für BuD schon fast verdächtig flott bearbeitet (kostete ja erfreulicherweise alles nur wieder unser Geld) und am 27. April 2000 genehmigt. Allerdings aus bisher nicht mitgeteilten Gründen entgegen der Zusage von drei Jahren ab Bezugsfertigkeit, zunächst befristet auf ein Jahr ab Genehmigungsdatum und bei erkennbarem Sanierungsbeginn verlängerbar um maximal ein weiteres Jahr (das eine Jahr war dann allerdings bereits vor der Fertigstellungsmeldung des Fertighauses im Mai 2001 um !! ).

Da wir nach vorheriger mündlicher Signalisierung von "grünem Licht" das Haus bereits gekauft, den Schwertransport bei REGEL gebucht und mit den Gründungsarbeiten auf dem Grundstück am 1. April 2000 bereits begonnen hatten, blieb gar keine andere Wahl, als weiterzumachen.

Parallel realisierten wir die Frei- und Trockenlegung der Rückfronten des Wohn- und Stallgebäudes, die schon länger dringend notwendige Erneuerung der maroden Ver- und Entsorgungseinrichtungen dieser ja bis heute von anspruchslosen Mietern genutzten Gebäude und die Fundamente und die Anschlüsse an die erneuerte Infrastruktur für unser transportables Fertighaus. Nach der Aufstellung versetzte ich es mit Unterstützung von Freunden "nebenbei" in mehrmonatiger Arbeit von einem innen optisch und technisch schwer ramponierten Zustand (Spuren diverser Lagerkoller von Asylanten) in einen wieder halbwegs zivilisierten, bewohnbaren Zustand.

 

Hurra, wir haben einen bombensicheren Betonbunker mitgekauft !

Bei den Freilegungsarbeiten stießen wir übrigens nicht nur auf die heute bequem zu besichtigenden eigenartigen "Grundmauern" des Stallgebäudes, sondern wir fanden angeklebt an der NO-Ecke auch noch einen Stahlbeton-Luftschutzbunker aus dem 2. Weltkrieg, den die Vorbesitzerin im Krieg mit ihren Eltern gebaut und genutzt, uns aber verschwiegen hatte und den wir nun mit viel Mühe und Geld zerlegen und beseitigen mussten (Anm.: Das Geld erhielten wir nach einer erfolgreichen Klage vor dem LG, wegen einem “verdeckten Mangel der Kaufsache”, Ende 2001 schließlich von der Vorbesitzerin zurück). Weil es unter anderem dadurch erkennbar unmöglich sein würde, wie vom Amt für BuD gefordert, das Stallgebäude bis zum 27. April 2002 bewohnbar herzurichten, hat mein Mann im Mai 2001 die Aufhebung der Befristung für unsere Denkmalbauhütte beantragt und diesen Antrag selbst für einen Außenstehenden verständlich damit begründet, dass es erkennbar keinen alternativen Weg mehr gebe, die durch die unerwarteten Denkmal-Entdeckungen neu entstandenen zusätzlichen Zeit- und Finanzprobleme zu lösen.

 

Dauerhaft genehmigtes “Mobilhaus” ?  NEVER !

Die Antwort lautete formal korrekt und knapp NEIN, was wir in Anbetracht der inzwischen bereits 15-jährigen absoluten Finanz- und Ideen-Armut des "Magistrats der Stadt Kassel" hinsichtlich der Erhaltung "unseres" Denkmals, schlicht als unfassbar dumm empfanden.

Ein "Hilferuf" von mir an Stadtbaurat Streitberger (Stadtbaurat Nr. 4 in unserer "Karriere" als Denkmalbesitzer) resultierte kurzfristig in einer gemeinsamen Besichtigung des Anwesens und der Vereinbarung von diversen Aktivitäten seitens des Amtes für BuD, um bis Jahresende 2001 einen weiterführenden Weg zu finden. Heraus gekommen ist bis heute (17.03.2005) absolut NICHTS und Herr Streitberger hat sich zwischenzeitlich überraschend plötzlich nach Köln abgesetzt.

 

“Denkmalschutz” durch Denkmal-Besitzer-Diffamierung in der Lokalpresse

Dafür hat aber der von ihm konkret mit der Problemlösungsfindung für einen Stallgebäude-NEUBAU beauftragte Mitarbeiter Taubert von der Denkmalschutzbehörde am 20.09.2001 in der HNA unter der Überschrift "Jahrelang um Hofanlage bemüht" öffentlich kundgetan, dass allein wir Schuld daran seien, dass es mit der Sanierung bis heute nichts Richtiges geworden ist.

Als Reaktion hat mein verständlicherweise tief getroffener Mann dann in einem offenen Brief an Streitberger und Taubert erläutert, warum es für ihn seit dem 20.09.2001 unwiderruflich kein Denkmal mehr gebe und dass er nun auf eine Antwort von Streitberger warte, wie es weitergehen solle.

Bis zum Jahresende 2001 erfolgte keinerlei Reaktion. Am Jahreanfang 2002 rief dann Herr Taubert meinem Mann an und teilte ihm mit, dass er einen Prof. Habermaas beauftragen würde, ein Gutachten über die Sanierungsfähigkeit des Stallgebäudes zu erstellen. Mein Mann antwortete, dass er diese Untersuchung nicht verhindern könne, aber für absolut sinnlose Geldverschwendung halte, da das seit 1987 ungelöste Problem ja nicht die bautechnische, sondern die wirtschaftliche Machbarkeit sei. Herr Habermaas war diverse Male auf unserem Grundstück, zu welchem Ergebnis seine Begutachtung geführt hat, haben wir bis heute nur indirekt erfahren (siehe weiter unten).

 

Es reicht uns; Abrissantrag die Erste (Klappe)

Mein Mann hat dann am Jahresanfang 2002 unter Bezug auf § 11 des HessDschG (Stichwort wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung und Sanierung) einen detailliert wirtschaftlich begründeten Abrissantrag für die Hofanlage erarbeitet und am 15.01.2002 formlos eingereicht.

Die Ablehnung erfolgte dann im August und wurde mit der Sanierungsfähigkeit laut Gutachten (Habermaas ?) begründet. Wir legten umgehend Widerspruch ein, weil die wirtschaftliche Unzumutbarkeit wieder gewohnheitsmäßig "übersehen" worden war.

Am 11.02.03 entnahmen wir der Tagespresse HNA erstaunt, dass auf der abendlichen Ortsbeiratssitzung ein Tagesordnungspunkt die "Hofanlage Brüder-Grimm-Strasse" sein sollte. Weil wir als betroffene Eigentümer weder vom Ortsbeirat noch von der Stadt eine Information dazu erhalten hatten, ging ich neugierig geworden hin.

Hier wiederholte Herr Taubert wortwörtlich seine bereits aus der HNA bekannten Ausführungen über uns und unser Denkmal und bei der Gelegenheit erfuhr ich auch, dass das Gutachten von Prof. Habermaas eine Sanierung des Stallgebäudes positiv sieht. Wie - und mit welchen finanziellen Mitteln - dies geschehen sollte, ließ Herr Taubert allerdings nicht verlauten, weil es wohl naheliegenderweise auch nicht im Gutachten stand. Ich habe mich dann zu Wort gemeldet und Herrn Taubert mit ein paar Fakten und der Unterstützung einiger über die Realität besser informierter Anwesender so weit den Wind aus den Segeln genommen, dass er zum Schluss wie ein begossener Pudel mit knallrotem Kopf von dannen zog.

Im März 2003 erhielten wir dann den Widerspruchsbescheid vom RP in dem zu unserem Entsetzen als Begründung für die Abriss-Ablehnung praktisch die gleichen unhaltbaren Vorwürfe und Verdächtigungen standen, wie in dem HNA-Interview mit Taubert.

Mein Mann entschloss sich, beim VG Klage gegen die versagte Abbruchgenehmigung einzureichen. Bei der konkreten Ausgestaltung mussten wir dann aber lernen, dass offensichtlich kein auf Verwaltungs- und öffentliches Baurecht spezialisierter Anwalt bereit ist, so ein Verfahren für den normalen Gebührensatz durchzuführen, sondern nur auf Stundenbasis zu Sätzen zwischen 150 und 250 Euro/h plus Spesen plus Mehrwertsteuer! Konkret wurden uns Mindestkosten allein für die 1. Instanz von 20,0 bis 25,0 TE avisiert, von denen wir dann im Falle eines "Sieges " bestenfalls 3,0 TE gemäss BRAGO (RA-Gebührenordnung) vom Gegner zurück bekommen hätten. Da Behörden bekanntlich kein finanzielles Problem haben, ein Verfahren notfalls durch alle Instanzen zu treiben, wäre das trotz dem letztendlich zu erwartenden positiven Urteil mit absoluter Sicherheit unser endgültiger finanzieller Ruin gewesen. Am 19.12.2003 hat mein Mann deshalb gezwungenermaßen die Klage zurück gezogen.

 

Übernahmeverlangen nach § 26 HessDSchG die Erste (Klappe)

Das im Jahr 2003 parallel gestellte Übernahmeverlangen nach § 26 HessDSchG wurde durch den als zuständig erklärten Justitiar des Landesdenkmalamtes Jan Viebrock mit Verweis auf den "Vorrang" der Klage zurückgewiesen. Das Angebot meines Mannes, die Abriss-Klage zurück zu ziehen und erforderlichenfalls durch eine Übernahme-Klage zu ersetzen, wurde dann mit der Auskunft beantwortet, dass Herr Viebrock, der sich anfangs ja selbst als zuständig bezeichnet hatte, gar nicht zuständig für das Übernahmeverlangen sei, sondern der RP Kassel. Nun denn, auch hoch bezahlte Beamte dürfen sich ja mal irren.

 

Das Finanzamt Kassel unterstellt uns “Denkmal-Liebhaberei”, wir müssen klagen !

Erwähnen muss ich hier zur Abrundung noch, dass uns aufgrund des oben angeführten HNA-Schmäh-Artikels von Herrn Taubert über Reitmeiers, ihren böswilligen Verzicht auf die von ihm offerierten “sechsstelligen” Finanzhilfen und ihre mangelhaften Sanierungsleistungen, in 2001 ein weiterer Prozess aufgezwungen wurde: Das Finanzamt strich uns mit dem Hinweis, dass es sich laut HNA-Artikel und H. Taubert bei unserem "Denkmal" ja nur um eine private Liebhaberei handele, weil wir nie ernsthafte Sanierungsabsichten, sondern von Anfang an nur den Abriss und eine rein private Neubebauung beabsichtigt hatten, kurzerhand auch noch die jährlich fünfstelligen Verluste aus Vermietung und Verpachtung.

Die Klage vor dem Finanzgericht läuft, mit einem Verhandlungstermin ist frühestens im Jahre 200? zu rechnen, bis dahin dürfen wir halt auch noch die Verluste aus der weiter erzwungenen Hoferhaltung ohne steuerliche Unterstützung der "Öffentlichkeit" alleine finanzieren. Man muss schon sehr gesund sein, um bei diesen Zumutungen der Bürokratie nicht verrückt zu werden. Genaues zu diesem Thema und den aktuellen Stand finden Sie hier.

Zwischenzeitlich sind mal Ideen aufgetaucht, im Rahmen der Bewerbung zur Kulturhauptstadt unsere Hofanlage mit EG-Mitteln zu einem von den örtlichen Vereinen kulturell genutzten "MÄRCHENHOF" zu machen. Wir haben signalisiert, dass wir damit kein Problem haben, wenn wir dabei nicht wieder die "Draufzahler" sein sollen. Für die Planung und Realisierung soll ein Förderverein gegründet werden. Bisher haben sich zwar viele Leute mit Ideen gefunden, was man mit und auf dem "Märchenhof" alles machen könnte, aber leider nicht die erhofften, finanziell potenten Förderer.

Eigentlich wenig verwunderlich, weil Leute mit (eigenem !!) Geld nicht immer die Märchen der Brüder Grimm, aber zumindest das kleine 1x1 der Wirtschaftlichkeitsberechnung aus dem eff eff beherrschen.

 

Übernahmeverlangen nach § 26 HessDSchG die Zweite (Klappe)

Verständlicherweise will sich mein Mann auch weiterhin nicht mit dem Umstand abfinden, dass die Denkmalpflege ihn auf unabsehbare Zeit weiter gesetzeswidrig zur Erhaltung der weder zumutbar sanierbaren noch zumutbar verkäuflichen Hofruine zwingen will. Deshalb hat er als letzte verbliebene außergerichtliche Möglichkeit erneut einen detailliert begründeten Antrag auf Übernahme verfasst und diesmal mit einem Anschreiben am 18. April 2004 direkt an den zuständigen RP Klein gerichtet.

 

Warum steht Ihr "Mobilhaus" noch ?

Am 4. November 2004 erhalten wir von der Bauaufsicht der Stadt Kassel, die der unerwünschte Übernahmeantrag wieder mit dem "Problem Reitmeier" konfrontiert hat, die Aufforderung binnen 3 Wochen Stellung zu nehmen, warum wir mit unserem nicht mehr genehmigten "Mobilhaus" (= die Denkmalbauhütte) immer noch nicht verschwunden seien.  Mein Mann erläutert in seiner Stellungnahme, dass eine Entfernung des Mobilhauses erst nach Einzug in das sanierte ehemalige Stallgebäude geplant und möglich sei. Da die Stadt diesen Einzug bisher widerrechtlich verhindert hat, weil sie weder die Mittel für eine zumutbare Finanzierung dieser Sanierung bereitstellen, noch einen Abriss zwecks Errichtung eines rechenbaren Neubaus genehmigen will, sei das Verlangen nach Entfernung schlicht rechtsmissbräuchlich.

Am 25. Januar 2005 erhalten wir vom RP nach 8 (acht !) Monaten hin und her zwischen Stadt Kassel und RP die Auskunft, dass die Stadt zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass das Rechtsamt festgestellt habe, dass nicht die Stadt Kassel die Hofruine gegebenenfalls zu übernehmen habe, sondern das Land Hessen. Somit sehe die Stadt auch vor dem Hintergrund unseres Übernahmeantrages keine (finanzielle) Notwendigkeit, wie vom RP mit Zustimmung von uns erbeten, ihre Abrissentscheidung noch einmal zu überdenken.

Diese Logik macht einen schon betroffen, wenn man bedenkt, dass der OB dieser Stadt (z. Zeitpunkt der Niederschrift Georg Lewandowski), die sich ja sogar als europäische Kulturhauptstadt 2010 beworben hat, ständig von einer bürgerfreundlichen Verwaltung redet, die alles unternimmt, um Bürger in der Stadt zu halten und Neubürger anzulocken.

Ich kann jedenfalls nur konstatieren, dass die Stadt das Problem der Bürger Reitmeier, dass sie uns ja zudem ungefragt aufgezwungen hat, weder mit Bürgerfreundlichkeit noch mit Anstand oder gar Kultur behandelt, sondern schlicht gesetzeswidrig und im negativsten Sinne erschreckend destruktiv und bürokratisch.

Ausserdem wird inzwischen überdeutlich, dass das angeblich für die Stadt so wertvolle und ortsbildprägende Denkmal für die Denkmalpfleger und das Baudezernat nur so lange wertvoll und erhaltenswert ist, wie die Stadt die Unterhaltungskosten nicht selbst zahlen muss.

 

Entfernen Sie Ihr "Mobilhaus" bis zum ....

Am 21.02.05 erhalten wir von der Bauaufsicht dann die Verfügung, unser Fertighaus binnen 6 (sechs !) Monaten zu entfernen und das Grundstück wieder in den Originalzustand Blick-auf-Erdkeller-Eckezu versetzen, weil sonst das wertvolle Denkmal und seine Umgebung unzumutbar beeinträchtigt werde.

Das linke Foto zeigt diesen Originalzustand. Leider hat das Foto Heftlöcher und ist wegen  “denkmalgerechtem” Abbau und Wiederaufbau der Sandsteinmauer mit Zahlen markiert. Ich denke, dass sich trotzdem jeder Kommentar erübrigt.

Nachdem wir uns vom ersten Schock über diese wohl mehr als dämliche Behauptung erholt haben, versuche ich am 28.02.05 durch persönliche Vorsprache bei Baudezernent Nr. 5, Norbert Witte, wieder einmal das Gespräch zwischen allen Beteiligten Personen/Ämtern vorzuschlagen, das sein Vorgänger Streitberger uns schon in 2001 versprochen hatte. Er lässt mir ausrichten, dass er mir nicht helfen könne, da er mit dem Denkmalschutz nichts zu tun habe (das ist formal korrekt, weil nach Streitbergers plötzlichem Abgang der Denkmalschutz dem Kulturdezernenten und Bürgermeister Thomas-Erik Junge zugeordnet wurde). Anschließend gehe ich zum Büro von Herrn Spangenberg (Leiter Stadplanung und Bauaufsicht, davor Amt für BuD), der mir durch seine Sekretärin ebenfalls ausrichten lässt, dass er nicht zuständig sei.  Ich sage der Sekretärin, dass ich erst gehe, wenn ich erfahren habe, wer denn nun für mein Anliegen zuständig sei. Nach erneuter Rücksprache mit ihrem Chef teilt sie mir dann mit, dass Herr Spangenberg bereit sei (wie gnädig, nicht wahr !), nachmittags um 14.00 Uhr telefonisch mit mir zu sprechen. Bei diesem Telefonat muss ich dann feststellen, dass offensichtlich niemand die Geschichte im Zusammenhang kennt und betrachtet, sondern immer nur aus dem eingeschränkten Blickwinkel "seines" Amtes.

So tut in guter deutscher Tradition nur jeder seine "Pflicht" und keiner ist letztlich verantwortlich dafür, dass bei dieser kommunalen Pflichterfüllungs-Orgie ein angebliches Denkmal und seine Besitzer zu Grunde gehen.

Immerhin sagt mir Herr Spangenberg zu, dass er das vorgeschlagene Gespräch organisieren wolle.

Am 14.03.05 geben wir noch einmal persönlich unseren Widerspruch gegen die Verfügung im Büro von Herr Spangenberg ab. Auf meine Nachfrage, ob und wann das zugesagte Gespräch denn voraussichtlich stattfinde, erfahren wir nach Rücksprache der Sekretärin mit ihrem Chef, dass das Gespräch gar nicht stattfinden werde, sondern wir würden ein Schreiben von seinem Mitarbeiter Siebert (Leiter Bauaufsicht) bekommen.

Wir stellen fest, dass unser Wunsch nach einem konstruktiven Gespräch mit allen verantwortlichen Bearbeitern unseres "Falles" und ihren Chefs in diesem Rathaus offensichtlich prinzipiell als lästig und störend empfunden wird und trollen uns.

Am 15.03.05 telefoniere ich mit Herr Gisbert Klein, dem Sachbearbeiter Enteignungen beim RP, der unseren Übernahmeantrag bearbeitet. Ich erfahre, dass das Übernahmeverfahren immer noch nicht eröffnet werden konnte, weil er noch auf angeforderte Unterlagen von der Stadt Kassel wartet. Er hoffe aber, sie im Laufe der Woche zu erhalten.

Einen Tag später erhalten wir von Herrn Peter Ross (RP) die schriftliche Mitteilung, dass seine Gespräche mit Stadt und Landesdenkmalpflege über eine alternative Neubebauung leider erfolglos verlaufen seien und er das Verfahren nun offiziell an seinen Kollegen Gisbert Klein übergeben habe, der das Übernahmeverfahren nun bearbeiten und ggfls. eröffnen werde.

Am 20.03.05 werfen wir persönlich Gerholds Widerspruch mit u.a. einem Antrag auf Aussetzung der Abrissverfügung (für die Denkmalbauhütte) in den Rathausbriefkasten und zwar zusammen mit zwei weiteren Umschlägen für Stadtbaurat Witte und  Bürgermeister Junge, die Kopien z.K. und ein entsprechendes Anschreiben mit der erneuten Bitte um ein gemeinsames Gespräch enthalten.

Ende Mai meldet sich dann die Sekretärin von Bürgermeister Junge bei uns und am 3.06.05 findet ein Gespräch in seinem Arbeitszimmer mit Frau Holzapfel-Tate (persönl. Referentin),  Herrn Taubert und uns statt. Ein dabei vereinbarter Besuch der gleichen Personen auf unserem Hof und in unserer Denkmalbauhütte erfolgt am 14.07.05. Herr Junge äußert gegenüber Taubert und uns unzweideutig, dass die Erhaltung für Privatpersonen unzweifelhaft unzumutbar sei, und dass deshalb im Rathaus noch einmal grundlegend über die Gesamtproblematik "Denkmal" und "Denkmalbauhütte" nachgedacht werden muss.

Telefoniere Ende September mit Frau Holzapfel-Tate und erfahre, dass Herr Junge krank ist und wir von seiner Seite aus wohl vorerst  nichts mehr hören werden, dass das Bauamt aber wohl zwischenzeitlich die Denkmalbauhütte unbefristet genehmigen will.

Erstmal passiert wieder gar nichts. Nachdem Gerhold mehrfach nachgefragt und schließlich unter Fristsetzung mit einer Untätigkeitsklage gedroht hat, erhalten wir am 12.10.05 ein kurzes Schreiben der Bauaufsicht, dass die Angelegenheit Rathausintern umfassend (7 Monate lang !) geprüft werden musste und wir nun umgehend einen erneuten Bauantrag stellen sollten, damit unser Mobilhaus durch eine weitere befristete Genehmigung großzügigerweise wieder legalisiert werden könne !!!!

Gerhold formuliert einen scharfen Antwortbrief, der auf meinen Wunsch hin aber zunächst noch einmal auf Eis gelegt wird.

Am 24.10.05 besuchen Gerhold und ich Herrn Klein (Enteignungen) beim RP, um Akteneinsicht zu nehmen. Die Akte ist aber immer noch bei Frau Abel (Juristin), die die Frage zu beantworten hat, ob unser Übernahmebegehren formaljuristisch überhaupt zulässig ist. Die hat aber leider Urlaub usw. usw.; Herr Gisbert Klein erweist sich aber als verständnisvoller Zuhörer, als wir ihm unsere Bürokratur-Odyssee schildern und vereinbart anschließend mit dem Büro von Frau Abel einen gemeinsamen Gesprächstermin bei ihr für den 1.11.05.

Hier erfahren wir dann, dass das Übernahmeverfahren aus ihrer juristischen Sicht nicht eröffnet werden kann, weil nach herrschender Rechtsprechung des BGH der Primärrechtsschutz-Weg, sprich Klageweg, bezüglich des geforderten Abrisses erst ausgeschöpft worden sein muss. Das heißt im Klartext, der Bürger kann nicht wählen, ob er auf Abriss klagen oder die Übernahme verlangen will; er muss erst klagen. Als Bürger muss man das nicht verstehen, jedoch man muss trotzdem damit leben.

Dies ist ein weiterer Tiefschlag, denn wir hatten ja seinerzeit die Klage zurückgezogen, weil wir sie uns finanziell und mental schlicht nicht mehr zumuten konnten. Also wieder 1 ½ Jahre nutzlos im Kreis gedreht !!

Wir erhalten die Empfehlung, den Abrissantrag erneut zu stellen und dann zu klagen. Die beiden sind der Meinung, dass wir "nur" die erste Instanz verlieren müssten, dann könnte das Übernahmeverfahren sofort eröffnet werden. Gerhold sagt, dass es a) unwahrscheinlich sei, dass wir verlieren und dass b) diese Prozesse dann erfahrungsgemäß von der Bau- bzw. Denkmalverwaltung erbittert von einer Instanz zur nächsten getrieben würden, was schlicht unseren totalen finanziellen Ruin bedeuten würde.

Wir trennen uns mit der Aussage von Frau Abel, dass sie vor ihrer endgültigen Entscheidung erst einmal abwarten will, was unser Gespräch am 2.11.05 mit Frau Welz, der Bürgerreferentin vom aktuellen OB Hilgen, eventuell ergibt.

Am 02.11.05 schildern wir der Bürgerreferentin unseren Leidensweg im Schnelldurchgang (Gerhold hatte nach zwei telefonischen Anläufen wegen eines Termins in der Bürgesprechstunde vom "neuen" derzeitigen OB Hilgen einen Termin bei ihr für ein Vorgespräch bekommen). Sie nimmt sich dafür wirklich viel Zeit und versucht erkennbar, die für einen Außenstehenden kaum noch überschaubaren wesentlichen Zusammenhänge auch zu verstehen.

Wir äußern vor diesem Hintergrund (mal wieder) unseren Wunsch nach einer Gesprächsrunde mit allen beteiligten Dezernats- bzw. Amtsleitern unter Moderation des in der Sache unbefangenen neuen OB Hilgen. In diesem Gespräch müssten aus unserer Sicht die "Nicht-Entscheider" gezwungen werden, die letztlich unvermeidlichen, gesetzeskonformen Entscheidungen auch zu zu treffen, nämlich was a) mit Reitmeiers und ihrem Wohnsitz (Denkmalbauhütte) und b) mit dem Denkmal in allernächster Zukunft geschehen soll. Sie verspricht, Herrn Hilgen die Sache "bei passender Gelegenheit" vorzutragen und sich bei uns zu melden.

Am 8.11.05 besuche ich Frau Lehning von der Bauaufsicht und versuche ihr klar zu machen, dass die angebotene erneute befristete Genehmigung für unsere Denkmalbauhütte keine akzeptable Lösung des Problems ist. Sie äußerte Verständnis, sah aber keine Chancen für eine unbefristete Genehmigung.

Am 14.11.05 hat darauf hin Gerhold seine noch zurückgehaltene Stellungnahme abgeschickt und erneut die völlige Aufhebung der Befristung gefordert.

Nach diversen Nachfragen im Rathaus, bei denen wir immer die "tröstende" Antwort erhalten, man sei noch intensiv mit der internen Abklärung beschäftigt, erhalten wir am Freitag dem 13.01.2006 dann von der Bauaufsicht die Mitteilung, dass wir zur Erlangung einer unbefristeten Genehmigung umgehend einen vereinfachten (hört, hört) neuen Bauantrag stellen sollten.

Gerhold trägt umgehend alles zusammen und am 17.01.06 werfen wir den Antrag im Rathausbriefkasten ein.

 

Der (Denkmalschutz-) Berg kreiste und gebar eine (Bürgermeister Junge-) Maus

Am 20.01.06 erhalten wir dann ein Schreiben von Bürgermeister Junge, dass er in Abstimmung mit dem Landeskonservator Prof. Dr. Weiss und dem Landesdenkmalpfleger Dr. Zietz vorschlage, dass unser Hof zunächst 1 Jahr !!! auf der Website des Landesdenkmalamtes zum Verkauf gestellt werden sollte und wenn sich in dieser Zeit kein Käufer fände, könne man danach wieder über "Erleichterungen" beim Denkmalschutz nachdenken, um das Anwesen für INVESTOREN attraktiv zu machen.

Vier Wochen später trifft der Bescheid von Frau Abel (RP) ein, in dem sie uns mitteilt, dass der “Primärrechtsschutz”, sprich Klage auf Abriss, tatsächlich Vorrang vor einer Übernahme hat und wie wir nun juristisch weiter vorgehen könnten bzw. sollten.

Gerhold schickt Herrn Junge am 9.04.06, nachdem er seine Nerven zwischenzeitlich u.a. bei einer gemeinsamen Indien-Reise und einer 6-wöchigen Kur etwas regeneriert hat, seine Stellungnahme zu dessen Vorschlag vom 20.01.06 und setzt eine 4-wöchige Frist für eine echte Problemlösung. Zur Vermeidung weiterer amtlicher Traumtänzereien teilt er auch gleich noch seine Vorstellungen von für ihn noch denkbaren Problemlösungsvarianten mit.

 

 Das Ende der Mobilhaus-Befristung oder Mobilhaus FOR EVER !

Am 16.02.06 haben wir zwischenzeitlich auch die unbefristete Baugenehmigung für unsere Denkmalbauhütte und dafür eine Gebührenrechnung über 310,50 Euro erhalten. Mir persönlich fällt trotzdem ein riesengroßer Stein vom Herzen, da nun wenigstens diese bürokratische "Dauerbaustelle", die nebenbei noch fast unsere Ehe zerstört hat, erfolgreich abgeschlossen ist.

 

Es reicht uns endgültig; Abrissantrag die Zweite (Klappe)

Bis Ende Mai erhalten wir weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort von Herrn Junge auf Gerholds Stellungnahme vom 09.04.06 und Gerhold stellt, wie in seinem Schreiben angekündigt, einen erneuten Abrissantrag. Außerdem beginnt er, wie ebenfalls angekündigt, mit dem Aufbau seiner Märchenhof-WEB-Site. Telefonisch erhalten wir kurz darauf von Herrn Steinkopf (Bauaufsicht) die Nachricht, dass sein Chef Siebert auf einem "komplett neuen Antrag" besteht und wir dazu erneut auch eine aktuelle Flurkarte (kostet uns mal wieder nur 26,00 €!) einreichen müssen (die letzte eingereichte Flurkarte war vom Januar 2006 und somit wohl total veraltet !!). Zähneknirschend kopiert Gerhold den ersten Abrissantrag, streicht lediglich das alte Datum durch, setzt das aktuelle Datum daneben und schickt ihn zusammen mit der taufrischen Flurkarte an die Bauaufsicht.

Nun konnten die Bürokraten wohl an´s Werk gehen und am 19.07.06 erhalten wir ein Schreiben mit dem Betreff "ANHÖRUNG..." und dem Inhalt, dass wir das Stallgebäude abreißen dürfen (wie großzügig!), das Fachwerkhaus und die Scheune aber weiterhin als "unverzichtbaren Teil des Ortskerns von Niederzwehren"  erhalten müssen.

Gerhold teilt per Fax am 23.07.06 mit, warum er auf die offerierte schriftliche Anhörung verzichtet (reden kann oder will man mit uns ja nicht, wie wir schon öfter erfahren durften) und bittet um rasche Zusendung der Ablehnung, damit er endlich Klage beim Verwaltungsgericht einreichen kann.

Daraufhin erhalten wir am 27.07.06 ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass die Entscheidung sich verzögert, weil der Vorgang dem Rechtsamt zur Prüfung vorgelegt wird. Da Gerhold die zuständigen Dezernenten und ihre Mitarbeiter schon in der Vergangenheit immer wieder aufgefordert hat, auch mal die bis heute stets ignorierte Frage der "Zumutbarkeit" durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, gehen wir davon aus, dass sich die Prüfung vermutlich auch diesmal nicht auf diesen Punkt, sondern auf den Inhalt seiner zwischenzeitlich im Aufbau befindlichen WEB-Site "MÄRCHENHOF" erstreckt.

Nun lassen wir uns mal überraschen, vielleicht irren wir ja und es setzt wider Erwarten neben dem “Schutz” auch noch das “Denken” ein.

 

Finanzgericht die Erste (Klappe)

Am 2.08.06 erhalten wir vom Hessischen Finanzgericht eine umfangreiche To-Do-Liste, was Gerhold bitte bis zum 25.08.06 “zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes und zur Vorbereitung eines alsbald anzuberaumenden Erörterungstermins” alles an Unterlagen einreichen und an Fragen beantworten möchte.

Da er das unmöglich schaffen kann (die Staatsdiener scheinen häufig zu vergessen, dass die meisten steuerzahlenden Bürger mindestens 8 Stunden am Tag für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen und daneben auch noch Zeit brauchen, um zur Arbeitsstelle und zurück zu kommen, einzukaufen, usw. usw.), bittet er das FG um Fristverlängerung, die ihm auch bis zum 30.09.06 gewährt wird. Am Sonntag dem 24.09.06 hat Gerhold dann alles beantwortet / erstellt / zusammengetragen und wirft sein Schreiben mit 71 Blatt Anlagen beim FG in den Briefkasten.

Bei Interesse können Sie den weiteren Fortgang des Verfahrens unter “Das Finanzamt” finden. Um diese Denk(mal)-Story nicht zu umfangreich werden zu lassen, werde ich nämlich hier nur noch den Ausgang des Verfahrens zu gegebener Zeit einstellen.

 

Ein leider übersehenes “Arschloch” sorgt für neues Ungemach

Gerhold wird für den 28.09.06 um 10.00 Uhr zum örtlichen Polizeiposten in Niederzwehren vorgeladen und erfährt dort, dass gegen ihn eine Strafanzeige aus dem Rathaus wegen Beleidigung einer Amtsperson vorliegt. Der Grund ist, dass bei der Überarbeitung seiner persönlichen Denkmal-Chronik zwecks Veröffentlichung auf seiner WEB-Site, leider Gerholds sehr persönliche Meinungsäußerung “Arschloch!” im Zusammenhang mit einer Aussage des Kasseler Denkmalschützers Taubert, auch bei der Korrektur-Lesung durch mich und unsere Töchter übersehen und von ihm besagtes corpus delicti mithin nicht gelöscht wurde.

Wer sich für die Fakten und den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit interessiert, findet alles hier in der “Denkmal - DOKU” dokumentiert.

 

Das Rathaus prüft und prüft und prüft und prüft und .......

Bei der intensiven Prüfung von Gerholds WEB-Site ist wohl im Rathaus untergegangen, dass wir jetzt bereits schon wieder seit 5 Monaten vergeblich auf die ebenso intensive rechtliche Prüfung und Bescheidung von Gerholds zweitem Abrissantrag warten. Gerhold fragt deshalb per Fax bei dem Leiter der für den Bescheid zuständigen Bauaufsicht nach und erhält postwendend die Auskunft, dass die Denkmalpflege den Abriss weiterhin ablehne und deshalb eine Entscheidung des hauptamtlichen Magistrats notwendig sei. Dieser tage am 13.11.2006 und werde über den Abbruchantrag beraten. Nach Erhalt des Beratungsergebnisses werde die Bauaufsicht uns kurzfristig bescheiden.

Na Donnerliddchen, do bin ich jetze aber echt gespannt, ob de für de Denkmäler zuständjen Kerle ussem Maggisdraad de gesätsliche Laache un minnen gombromisslosen  un greadiven Aalen middlerweile realistischer innschädzen als ähre Vorgänger im Amde und ähre Unnergebenen. Im Indresse vom indernadionalen guldurellen Ruf von unserm aalen Nesde un au im Inderesse von sinner  klammen Stadtkasse wärs sicher nid schlechte, wann se minnem Aalen endlich sinne Abrissgenemichung schiggen däten. Für alles annere Vorgeschlaachene isses jetze eh zu spääde un ja au kinne Marie do.

 

Der (Denkmalschutz-) Berg kreiste wieder und gebar eine zweite (Bürgermeister Junge-) Maus

Heute is d´r 17. November 2006. Ähm wor de Post do, un nu isses russ. Au d´r Junge hodd sich  entweder zwischenziedlich hoffnungslos in unsen Märchenhof verknallt (un bekanntlich raubt de Liebe den Verstand un machd blind) oder schlicht au kinnen Mumm gehaad, sinne bim Ortsdermien verlaudborden eijenen realisdischen Ergendnisse (“Herr Taubert Sie können doch nicht wirklich erwarten, dass jemand auf Ihre vagen Förderzusagen hin eine Millionenfinanzierung auf die Beine stellt und mit der Sanierung beginnt !”) dozu zu verwenden, sinnen bim Märchenhof offengundig völlig abgedrehden denk(mol)geschüdzden Taubert mo widder uff de Schiene d´r Realidääd zu setzen un de Denkmol-Mafia-Browinzkomödje per Dekret zu beenden.

Desderwägen mussde d´r Siebert von d´r Bauaufsicht nu de zweite “Versaachung d´r Baugeneemichung” mid d´r gleechen, lächerlichen Begrindung wie bim erschden mo an minnen Aalen schiggen, un der hodd sich dann am heilichen Sonndaach nadierlich glich hinnegesetzt, sinnen Widderspruch innen Kompuder gehackt un umgehend annen Siebert gefaxt.

Nu bin ich jetze abber widder richdich gespannd, wie lange se deen nu widder briefen missen.

Eijendlich misdes ratzfatz gehen, alleweile d´r RP ja nu extra wejen d´r Beschleunijung d´r Verwaldungsentschiedungen ussem Spiel genommen worden is, wodärch se uffem Radhus nu ähre eijenen Ausscheidungen selber ibberbriefen dirfen (ich glaube frieher hies das mo “den Bock zum Gärtner machen”). Un weils alleweile jo nu klar wie Gloßbriehe is, dass min Aaler de weidere Disgussion mit den verandwordlichen Denk(mol)geschützden im Radhus sowieso nur noch in Anwesenhid eines nid denk(mol)geschützden Verwaldungsrichders fieren will, was ich zwischenziedlich ibrijens voll verstehn kann.

Na, lossemer uns mo überraschen, ob ses raffen un ähre Andword dissmo unner drei Moonaden hinnekrichen ?

Un alleweil ich Ussländer nid dissgrimminieren un au fiern Karle Garff unnen Metzer Parr kinne Gongurenz wärn will, verzähle ich übber den Widderspruchsendscheid un den wiedern Fordgang dann widder in Hochditsch; versprochen is versprochen !

Am 27.11.06 teilt die Bauaufsicht Gerhold jedoch erst einmal mit, dass sie seinen Widerspruch nicht bearbeiten kann, weil sein per Fax übermitteltes Schreiben nicht die gemäß VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) vorgeschriebene Original-Unterschrift trägt. Gerhold wundert sich etwas, weil andere Gerichte, z.B. das Finanzgericht, Faxe durchaus anerkennen und seine Schreiben außerdem inzwischen ja bekanntlich zeitnah “öffentlich” im WEB nachzulesen sind, aber wat mutt dat mutt. Deshalb druckt er das Schreiben umgehend noch einmal aus, setzt seine Originalunterschrift darunter und ich gebe diesen original mit “GReitmeier” und “GR” signierten Zweitdruck dann am Freitag dem 1.12.06 persönlich bei Herrn Steinkopf (Mitarbeiter Bauaufsicht) im Rathaus ab.

Nun heißt es wieder warten.

Aber diesmal nicht lange, denn die “Beschleunigung der Verwaltungsentscheidungen” hat es den Verantwortlichen offensichtlich ermöglicht, Gerhold schon am 11.12.2006 per “förmlicher Zustellung” den Widerspruchsbescheid mit Datum vom 6.12.06 zu übersenden. Gerhold liest, dass sein Widerspruch zurückgewiesen wird und stellt fest, dass es sich die Verantwortlichen mit der Begründung dafür diesmal noch einfacher gemacht haben, als er es erwartet hat. Sie haben nämlich ihre schon hinreichend dämliche und rechtswidrige Begründung für die “Versagung der Baugenehmigung” zur Krönung nur noch mit dem schlicht abkopierten unsäglichen Text des Widerspruchsbescheides des RP Kassel vom 17.03.03 (vom Abrissantrag Nr. 1) ergänzt. Und dafür haben sie nach beigefügter Gebührenberechnung angeblich auch noch acht (8) Viertelstunden, sprich zwei (2) ganze Stunden gebraucht, die wir mit knapp 150,- € honorieren sollen.

Gerhold meint:

“Na, wenn das keine Leistung ist, die (m)eines  gut bezahlten “Dienstleisters des Bürgers”, Bürgermeisters und Dezernenten für Kultur, Ordnung und Sicherheit Thomas-Erik Junge würdig ist! Willkommen Thomas-Erik bei der DENK(MAL)SCHUTZ-MAFIA von Kassel !

Danach hebt Gerhold erst mal einen DUJARDIN und anschließend macht er eine Terminvereinbarung mit unserem Anwalt, damit er in seinem auch mir inzwischen verständlichen Unverständnis für diesen “Hauptamtlichen Magistrat”, der hier mal wieder ganz besonders “effektiv” und “bürgerfreundlich” für das “Gemeinwohl der Bürger” gearbeitet hat, sich nicht noch einmal eine ARSCHLOCH-Anzeige einhandelt !

 

Das Finanzamt hisst die weiße Fahne; 16 Tsd. Euronen wieder im Sack !

Nachdem das Finanzgericht am 15.11.2006 nach einer rund 10 (zehn !) Stunden dauernden Erörterungssitzung mit uns und den Finanzamts-Bevollmächtigten im Kern festgestellt hat, dass erstens Gerhold alles ihm Mögliche und noch mehr unternommen hat, um die Sanierung des “Märchenhofes” in Gang zu bringen, und zweitens weder er noch ich Steuerbetrüger sind, geht alles recht flott. Entsprechend der Empfehlung des FG einigen wir uns mit dem Finanzamt außergerichtlich und am 2. Januar 2007 haben wir bereits die Steuererstattungen der Jahre 2000 (Streitjahr) bis 2005 auf dem Konto. Das sind inklusive 6 Prozent Zinsen (Super Geldanlage, danke Frau Thürmer-Wippermann und Herr Taubert !!) exakt 16.144,06 Euro, die wir nun verwenden “dürfen”, um die verweigerte Abrissgenehmigung von der Stadt Kassel einzuklagen.

Am Rande sei noch festgehalten, dass die Erörterungssitzung Gerhold nicht nur wieder Nerven, sondern u.a. auch wieder einen vollen Urlaubstag in Sachen “öffentliches Denkmal” gekostet hat.

Er bedankt sich deshalb ausdrücklich bei den hierfür ursächlich verantwortlichen Herren Taubert (Denkmalschutz Kassel), Streitberger (ehem. Stadtbaurat), Witte (aktueller Stadtbaurat) und Junge (Bürgermeister u. Kulturdezernent) für den interessanten und erholsamen “Urlaubstag” im angeblichen Interesse der “ÖFFENTLICHKEIT”.

 

Wir klagen beim VG Kassel, oder “Primärrechtsschutz” gegen “Denk(mal)schutz”

So liebe ÖFFENTLICHKEIT, unser treuer “Primärrechtsschutz-Wegbegleiter” RA Roland Zappek hat heute am 5.01.2007 die mit Gerhold vorbereitete Klage beim Verwaltungsgericht Kassel (VG) eingereicht. Somit können SIE im Laufe der nächsten Jahre (nach Auskunft unseres Anwaltes dürfen wir mit einem Verhandlungstermin nämlich frühestens in drei Jahren, also im Jahre 2010 rechnen !! ) auf der Unterseite Denkmal-DOKU sozusagen “live” verfolgen, ob die Kasseler Methode des “schützens” von (privaten !!) Denkmälern durch Realitätsausblendung, Rechtsbeugung und Erpressung und Diffamierung des Eigners auch den Maßstäben der ausschließlich dem Gesetz verpflichteten, nicht denk(mal)geschützten Verwaltungsrichter standhält.

 

Endsieg” im April 2010 ohne Wenn und Aber. Wir bekommen auch in letzter Instanz beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) Recht.

Damit ist die Ära des rechtswidrigen Denkmalschutzes in Hessen vorbei und wir haben es zumindest physisch und ökonomisch überlebt. Und dank Urteil und inzwischen vorliegender Abrissgenehmigung haben wir nun im Prinzip auch ein  (Bau-)Grundstück ohne Denkmal und damit jetzt wieder ein Grundstück von sicher nicht unerheblichem Wert. Zudem haben wir einen kostengünstigen Dauerwohnsitz in Form unserer ungewöhnlichen, aber gemütlichen und bereits altengerechten “Denkmalbauhütte”. Was wir leider nicht mehr haben ist das jugendliche Alter und der Elan von 1986, als wir voller Pläne und Tatendrang das Grundstück gekauft haben. Wir trösten uns u.a. damit, dass Milliarden Menschen auf der Erde vermutlich trotzdem gern mit uns tauschen würden.

Was mir sonst noch am Herzen liegt

Nach den Motto: Es gibt nicht Gutes, es sei denn man tut es, unterstütze ich nachstehende Organisationen und Initiativen ideell und finanziell und freue mich über jeden neuen Mitmacher und/oder Mitunterstützer

 

ausgestrahltLass Dich nicht verscheissern. Sicher ist nur das Risiko und das Geschäftsmodell: Milliardengewinne für EON, RWE und Co., Milliardenlasten und eine vergiftete Umwelt für den Steuerzahler.

 

AG Friedensforschung

 

40-Jahre-ANDHERI

 

Attac

 

Mehr Demokratie

 

Campact

 

LobbyControl