WORUM GEHT ES ?
Es geht darum, dass eine unheilige Allianz aus Denkmalschutz- und Finanzamt schlicht behauptet, dass ich (m)ein aufgezwungenes Baudenkmal, einen ramponierten alten ehemaligen Bauernhof, nicht vermiete, um dadurch zumindest eine Teil-Deckung der für meine Gehaltsklasse sehr schmerzlichen Unterhaltskosten des defizitären und unverkäuflichen Objektes zu erzielen, sondern um zu tarnen, dass ich das Denkmal nur gekauft habe, um es abzureissen und mir dann auf 1419 qm Grund einen “rein privaten Familiensitz” zu errichten, sozusagen als Graf Gerhold der Prächtige vom Märchenberg von und zu Niederzwehren. Für jeden, der meine WEB-Site “Gero´s Denkmal” gelesen hat, sicher eine amtliche Schlußfolgerung von bestechender Logik.
(Das Bild links zeigt übrigens den Grafen in voller Montur für den Kampf gegen die Denkmal-MAFIA auf seinem derzeitigen Liebling-Amtsschimmel Thomas-Erik der Denk(mal)geschützte sitzend und umringt von der Baronesse Erna von Niederzwehren und Ihren Zwillings-Hofdamen Julia und Sophie von The United States of America) auf dem Hof des privaten Familiensitzes.
Es geht darum, dass einige Mitarbeiter beim Finanzamt Kassel-Hofgeismar bei der Jagd auf den mit Hilfe des Denkmalpflegers Dietmar Taubert vermeintlich “sicher” identifizierten “Denkmal-Abriss-Spezialisten” und “Denkmal-Steuerbetrüger” Gerhold Reitmeier, offenbar jeden Sinn für die Wahrnehmung widersprechener Realitäten und Zeugen und etwas das Gefühl für Verhältnismäßigkeit im Umgang mit dem bisher unbescholtenen Steuerbürger, Zwangsdenkmalbesitzer und braven “kleinen” Lohnsteuerzahler Gerhold Reitmeier verloren haben.
WORUM GEHT ES NICHT ?
Es geht nicht darum, die Arbeit der Finanzbeamten und die Steuerprüfung pauschal zu kritisieren oder zu verunglimpfen. Ganz im Gegenteil. Ich persönlich würde es sehr begrüssen, wenn ich z.B. nicht jedes Jahr im Bericht des Bundesrechnungshofes erneut lesen müßte, dass die berühmten Herren (und Damen) mit den “weißen Westen” allein durch Umsatzsteuerbetrug wieder ungestraft seriös geschätzte 30 bis 60 Milliarden Euro (1 (Eine) Milliarde sind übrigens 1000 (Tausend) Millionen Euro lieber Finanzminister) in ihre eigene Tasche umgelenkt haben. Und dass die Prüfung der “Habenden” sehr nonchalant gehandhabt wird (siehe nebenstehende Meldung, die ebenfalls so regelmäßig, wie das Ungeheuer vom Loch Ness in den Gazetten auftaucht), und so weiter und so weiter. Leider habe ich persönlich aber schon seit Jahren den von der Realität immer wieder bestätigten Eindruck, dass die Steuerprüfung dort wo es um “richtiges Geld” geht, nach sehr viel “humaneren” Spielregeln erfolgt, als beim bequem bei der Masse der Lohnsteuerzahler abzukassierenden “kleinen Geld”.
Betrachtet man unter diesem Gesichtswinkel die gegenwärtigen Bemühungen unserer (Finanz-) Politiker hier eine Million und da eine Million einzusparen - und die, weil es so bequem ist, auch überwiegend allein auf Kosten der sogenannten “kleinen Leute”, sprich Lohnabhängigen und damit zwangsbesteuerten Lohnsteuerzahler, kann ein denkender Mensch kaum noch übersehen, welches “Steuergerechtigkeits-Spiel” in diesem unserem Lande gespielt wird. Und bei der “Generationengerechtigkeit” und der “Gerechtigkeit” allgemein, egal ob bei der Gesundheits- oder Renten- oder sonstigen aktuellen ”Reformen”, ist es unübersehbar nicht anders. Nun genug der “großen” Finanz-Politik-Kritik und zurück zum “kleinen” örtlichen Finanzamt.
Faszinierend am System des Steuerrechtes ist ja, dass hier seit je her unser Rechtssystem auf den Kopf gestellt ist. Das heißt, nicht der Beschuldiger-Diffamierer-Denunziant-Ankläger muss beweisen, dass der von ihm beschuldigte “Steuerbetrüger” schuld ist, sondern der Beschuldigte oder wie in meinem Fall besser, der diffamierte Zwangs-Baudenkmalbesitzer, muss beweisen, dass er unschuldig ist. So etwas nennt man Beweislast-Umkehr und die gibt es nach meinem Kenntnisstand bisher nur in der Finanzgerichtsbarkeit (die seit der Steinzeit gierige “öffentliche Hand” weiß schon warum) und neuerdings auch bei vermuteten HARTZ-IV-Bedarfsgemeinschaften. Ansonsten gilt in unserer Demokratie noch, dass jemand so lange unschuldig ist, bis ihm die Schuld nachgewiesen worden ist, bzw. der Grundsatz “im Zweifel für den Angeklagten”. Das werden unsere genialen Global-Player-und-Lobby-Verband-finanzierten und -gesteuerten Politiker aber unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung sicher auch noch “korrigieren”, falls es nicht wider Erwarten doch noch rechtzeitig einen neuen “Bauernaufstand” gibt.
Damit man nicht übersieht, dass man mit einem normalen Rechtsverständnis beim Steuerrecht auf verlorenem Posten steht, steht unter jedem steuerlich relevanten Brief des Finanzamtes jedoch fairerweise immerhin der Hinweis:
Die Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren (Erteilung von Auskünften, Vorlage von Unterlagen) ergibt sich aus den §§ 90 ff der Abgabenordnung (AO).
Wird über einen Sachverhalt nicht oder nicht ausreichende Aufklärung gegeben, muss damit gerechnet werden, dass von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen, gegebenenfalls auch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO) vorgenommen wird.
Alles klar ? Dann wollen wir in diesem Sinne mal zur Tat schreiten und weiter aufklären und zwar nicht in dunklen Amtsstuben, sondern im hellen Licht der “Öffentlichkeit”, nicht wahr Herr Taubert und Frau Thürmer-Wippermann ?
Hier gibt es FAKTEN, FAKTEN, FAKTEN
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