Letzte Aktualisierung:

2.10.2018

Denkmal - DOKU (3)

Chronik und Dokumente der Erhaltung und Sanierung der ehemaligen Hofanlage Brüder-Grimm-Straße 43, 34134 Kassel-Niederzwehren.

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Datum

Statusbeschreibungen Aktionen/Reaktionen Reitmeier

Statusbeschreibungen und Aktionen/Reaktionen Anderer

Dokumente als PDF, Zeugendaten ect.

12.01.2006

Rufe Frau Abel (RP) an und frage, ob sie etwas aus dem Rathaus gehört hat. Hat sie nicht. Ich schildere meinen letzten Kontakt mit Frau Welz beim OBR. Sage, daß ich deshalb auch nicht mehr nachfrage, sondern wenn sich auf Sicht nichts rührt, neuen Abrissantrag stellen und dann klagen möchte. Sie schlägt vor, daß sie bei Frau Welz nachfragt und mir bis Anfang nächster Woche mitteilt, was sie erfahren hat. Abhängig vom Ergebnis wird sie dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

 

 

13.01.2006

 

Erhalten am Freitag dem 13. !! den Brief von der Bauaufsicht, daß wir "nach nochmaliger Abwägung des Sachverhaltes" einen Bauantrag für eine unbefristete Genehmigung für das MH stellen sollen !!!! Na bitte, es geht doch !!!!

Ordner MH > Bauantrag MH > Brief  v. 11.01.06

17.01.2006

Ich stelle in Windeseile die geforderten Unterlagen zusammen und dann werfen wir den Bauantrag für die unbefristete MH-Genehmigung umgehend im Briefkasten vom Rathaus ein.

 

Ordner MH > Bauantrag MH > Brief v. 17.01.06 m. Anlagen

19.01.2006

 

Frau Holzapfel-Tate ruft an. Ich hätte ja der Bürgerreferentin geschrieben (Mitteilung meiner anstehenden Urlaub+Kurtermine per Fax am 17.01.06), aber der OB habe den "Fall" an ihren Chef als den zuständigen Dezernenten übergeben. Sie fragt, ob ich das Schreiben von Herrn Junge erhalten habe. Ich sage, daß ich außer von der Bauaufsicht zwischenzeitlich keine Schreiben erhalten hätte. Sie gibt mir dann als "Statusbericht" die Information, daß Herr Junge mit Landeskonservator Dr. Zietz gesprochen habe und daraus der Voschlag an mich entstanden sei, das Denkmal "kostenlos" auf der Website des  Landesdenkmalamtes zum Verkauf anzubieten. Wenn das "erfolglos" sei, wolle man über eventuelle denkmalschutzrechtliche "Erleichterungen" nachdenken. Ich antworte, daß ich "vor Jahr und Tag" Dr. Zietz und der Stadt (Anfrage OBRV Böttger beim Grillen bei Rehbeins !) schon freie Hand für Verkaufsaktivitäten gegeben hätte und absolut nichts in dieser Richtung geschehen sei. Sie wisse ja auch, daß ich das Denkmal seit 20 Jahren mit Unterdeckung aus meinem sonstigen Einkommen finanziere und ich bäte deshalb um Verständnis, daß ich nicht bereit sei, dies ein weiteres Jahr zu tun. Dies sei aus meiner Sicht schlicht unzumutbar. Wir verbleiben so, daß sie mir jetzt offiziell den Brief schickt und ich dann darauf antworte.

Frau Holzapfel-Tate ruft um 11.30 Uhr an.

20.01.2006

 

Erhalte das Schreiben von Bürgermeister Junge mit Datum vom 19.01.06. Macht "Stufenvorschlag", d.h. ein Jahr zum Verkauf anbieten, dann ggfls. erneut nachdenken.

Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Brief  v. 19.01.06

25.01.2006

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3)

 

Erhalte das Schreiben von Bürgerreferentin Welz mit Datum vom 23.01.06.  Verweis auf Hilgens Rückfrage bei der Bauaufsicht und Junges Zuständigkeit für Denkmal plus gute Wünsche für Urlaub und Kur.

Erhalte das Schreiben der Bauaufsicht v. 23.01.06 mit Widerspruchsentscheid (Aufhebung Beseitigungsverfügung und Gebührenerstattung).

Rufe Frau Abel (RP) an. Erzähle ihr vom "Verkaufsvorschlag" Junges und was ich davon halte. Sie äußert Verständnis und wir vereinbaren, dass sie mir jetzt offiziell mitteilt, dass der Primärrechtsschutz Vorrang vor der Übernahme hat, damit ich einen neuen Abrissantrag einreichen kann. Sie empfiehlt mir den Abrissantrag zur Info an Frau Welz zu schicken.

Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bürgerreferent > Brief  v. 23.01.06

 

Ordner MH > Bauantrag MH > Brief  v. 23.01.06

16.02.2006

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3)

1) Frage bei Frau Abel wegen Bescheid nach. Sie verspricht mir den Bescheid für die Folgewoche (KW 8)

 

 

3) Wir fragen bei H. Röder wegen der beigefügten Formulare und der (doppelten) Baukosten nach. Auskunft: 1. Die Formulare werden automatisch beigefügt und wir brauchten sie in unserem ja abgeschlossenen Falle nicht beachten. 2. Die Baukosten/Gebühren seien aus dem umbauten Raum und einem vom Ministerium vorgegebenen Satz berechnet worden.

 

 

2) Die unbefristete Baugenehmigung für unser MH mit Datum v. 2.02.2006 ist heute in der Post. Keine erkennbaren Auflagen, aber Gebühr 310,50 Euro !

 

 

Ordner MH > Bauantrag MH > Baugenehmigung v. 2.02.06

22.02.2006

 

Erhalte von Frau Abel, RP-Juristin, die Ablehnung der Bearbeitung meines Übernahmeantrages und die juristische Bergündung dazu (Primär-Rechtsschutz hat Vorrang). Weiter teilt Sie mir mit, wie ich im Prinzip weiter vorgehen muß, um den Abriss oder alternativ die Übernahme zu erreichen ohne mich dabei auf dem Primärrechtsweg finanziell zu ruinieren.

Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > RP > Schreiben v. 22.02.06

09.04.2006

Physisch u. psychisch durch eine sehr gute Kur etwas regeneriert, beantworte ich das Schreiben von Herrn Junge vom 19.01.06 (Setze gleich Frist von 4 Wochen für (s)eine Reaktion) und werfe den Brief  im Rathaus ein.

Außerdem bedanke ich mich bei der Bürgereferentin Frau Welz u. ihrem Chef OB Hilgen für ihr “Wirken” im Falle MH und Denkmal, wie auch immer dies gewesen sein mag.

 

Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bürgermeister Junge > Brief v. 9.04.06

Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bürgerreferent > Brief v. 9.04.06

23.05.2006

Da NULL Reaktion seitens Junge und Frist abgelaufen, gebe ich meinen Abrissantrag Nr. 2 persönlich bei der Bauaufsicht (H. Steinkopf) im Rathaus ab.

Parallel faxe ich ihn z.K. an Bürgermeister Junge u. Baudezernent Witte

 

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht > Schreiben v. 22.05.06 (Abrissantrag)

29.05.2006

H. Steinkopf hat mir zwischenzeitlich telefonisch mitgeteilt, dass sein Chef auf einem kompletten neuen Bauantrag nach HBO besteht. Tja, einmal bürgerfreundlich, immer bürgerfreundlich. Um die Sache nicht unnötig zu verzögern, kopiere ich meinen Abrissantrag Nr. 1, unterschreibe in noch einmal neu mit aktuellem Datum und Marlies gibt ihn im Rathaus ab.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht > Schreiben v. 29.05.06 m. Anlage Abrissantrag nach HBO

31.05.2006

 

Erhalte von Bauaufsicht (H. Röder) Eingangsbest. und Az. 2006-0617 für meinen Abrissantrag 2.

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht

19.07.2006

 

Erhalte von der Bauaufsicht (H. Röder) die Ankündigung der Ablehnung und Gelegenheit zur schriftlichen “Anhörung”.

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht

23.07.2006

Ich teile Herrn Röder per Fax mit, dass ich eine schriftliche Anhörung für sinnlos halte und dass er mir "die Versagung des Bauantrags " schicken solle, damit ich meine Klage auf Abriss beim Verwaltungsgericht (VG) einreichen kann.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht

27.07.2006

 

Erhalte v. H. Siebert (Stadtpl. u. Bauaufsicht)  einen ”Zwischenbescheid”  (v. 25.07.06), in dem er mir mitteilt, dass aufgrund meines Schreibens vom 23.07.06 der Vorgang dem Rechtsamt zur Prüfung vorgelegt worden sei !! Was da jetzt wohl geprüft wird ?

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht

29.07.2006

Faxe H. Siebert meinen Kommentar zum Zwischenbescheid v. 27.07.06 (soll Bescheid von Frau Abel vom 22.02.06 auch prüfen lasse)

 

Im Ordner ÜBERNAHME + ABRISS 2 > Bauaufsicht

2.08.2006

Habe zur Information der ÖFFENTLICHKEIT, die IHRE wertvolle Hofanlage unbedingt auf MEINE Kosten erhalten möchte, am vergangenen Wochenende meine WEB-Site www.reitmeier-kassel.de mit der Unterseite Gero´s Denkmal in´s Web gestellt und neben H. Siebert (Bauaufsicht) auch noch nachstehende Adressen per EMail auf meine neue “Öffentlichkeitsarbeit” hingewiesen:   

Bürgerreferentin S. Welz, Prof. Dr. Weiß  u. Dr. Zietz, Chefredaktion HNA, Konrad Fischer

Außerdem habe ich nach Feierabend zu Hause ein Schreiben vom Hessischen Finanzgericht mit Datum v. 31.07.2006 vorgefunden, dass mir erst mal schlicht den Atem verschlagen hat. Näheres siehe > Das Finanzamt

 

Mail-Ausdrucke im Ordner HOMEPAGE > Adressaten

25.09.2006

 

Erhalte vom Polizeiposten Niederzwehren eine Vorladung als Beschuldigter in Sachen “Beleidigung gemäß § 185 StGB”. Am 28.09.06 um 10.00 Uhr finde ich mich ein und erfahre von POK Schütz, dass Herr Taubert auf meiner WEB-Site innerhalb dieser Chronik ein auf ihn gemünztes “Arschloch” gefunden und sich deshalb (zu Recht) als Amtsperson beleidigt fühlt. Ich entschliesse mich, zur Sache erst nach Konsultation meines Anwaltes und Akteneinsicht auszusagen. Ich gehe nach Hause, lösche das “Arschloch” und aktualisiere umgehend meine nun hoffentlich beleidigungsfreie WEB-Site.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Amtliche Anzeigen

23.10.2006

 

Erhalte von meinem Anwalt  das Ergebnis der zwischenzeitlich von ihm beantragten und ausgeführten Akteneinsicht in Form von  Kopien des Strafantrages von Taubert und der darauf basierenden Strafanzeige der Stadt Kassel.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Amtliche Anzeigen

31.10.2006

Sende auf anwaltlichen Rat hin an Taubert eine formelle Entschuldigung für das unbeabsichtigt veröffentlichte corpus delicti und an die Staatsanwaltschaft meine Stellungnahme zur Anzeige.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Amtliche Anzeigen > Brief an Taubert

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Amtliche Anzeigen > Brief an Staatsanwalt

31.10.2006

Sende an Leiter Bauaufsicht meine Nachfrage, warum ich nach inzwischen 5 Monaten “Prüfung” meines Abrissantrages immer noch keinen Bescheid erhalten habe.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

1.11.2006

 

Erhalte vom Leiter Bauaufsicht postwendend die Auskunft, dass der hauptamtliche Magistrat am 13.11.06 meinen Antrag beraten werde und ich danach kurzfristige einen Bescheid bekäme.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

8.11.2006

 

Erhalte vom Staatsanwalt die Mitteilung, dass das “Arschloch”-Verfahren eingestellt wurde.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

15.11.2006

 

Erhalte vom Leiter Bauaufsicht die “Versagung der Baugenehmigung” Nr. 2. Die aus Nr. 1 bereits bekannte Begründung zeigt, dass der dafür verantwortliche Kulturdezernent und Bürgermeister Junge offensichtlich auch nicht fähig oder willens war, die von ihm vor Ort wahrgenommenen und etwas anders aussehenden Realitäten in eine angemessene und gesetzeskonforme Entscheidung umsetzen zu lassen.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

19.11.2006

Sende per Fax meinen Widerspruch gegen die Versagung der Baugenehmigung an den Leiter der Bauaufsicht.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

27.11.2006

 

Erhalte von der Bauaufsicht die Mitteilung, dass mein Fax-Widerspruch wegen der fehlenden Original-Unterchrift gemäß Verwaltungs-Gerichtsordnung (VwGO) nicht bearbeitet werden kann.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

2.12.2006

Meine Frau Marlies gibt einen mit meinen Original-Unterschriften (in Kurz- u. Langform) versehenen Ausdruck meines Widerspruchs persönlich bei der Bauaufsicht im Rathaus (H. Steinkopf) ab.

 

 

11.12.2006

 

Erhalte von der Bauaufsicht per “förmlicher Zustellung” den Widerspruchsbescheid (v. 11.12.06) mit einer schlicht aus dem Widerspruchsbescheid des RP vom 17.03.2002 abkopierten Begründung.

Für diese “Leistung” der Verwaltung werden mir 148,50 € in Rechnung gestellt.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht

28.12.2006

Besprechung mit meinem RA Zappek. Wir beschließen,  vor Fristablauf  (11.01.07) “Abrissklage”  beim VG Kassel einzureichen.

 

 

2.01.2007

 

Ein Online-Blick auf unser Konto zeigt mir, dass das FA die von uns per Klage beim FG erstrittenen EkSt-Erstattungen für die Jahre 2000 bis 2005 bereits überwiesen hat. Damit ist meine Arbeit auf dieser “Denkmal-Baustelle” erfolgreich abgeschlossen und wir haben nun mit den rund 16000,- Euros genug Geld im Sack, um uns den laut BGH voll auszukostenden “Primär-Rechtsweg” überhaupt finanziell leisten zu können.

Ordner: EkSt. 2000 > Klage

Näheres siehe Finanzamt,

5.01.2007

RA Zappek  reicht beim VG Kassel die vorbereitete Klage gegen die Stadt Kassel wegen Erteilung der  verweigerten Abrissgenehmigung  ein.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

11.01.2007

 

Erhalte vom VG Kassel mit Datum vom 8.01.07 die Eingangsbestätigung für die Klage, die Geschäftsnummer der Klage 2 E 48/07und den Beschluss über den vorläufigen Streitwert von 50 TE, sowie die Bitte, meine in der Klage angeführten PDF-Internet-Dokumente in Papierform einzureichen.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

11.01.2007

 

Erhalte von der Gerichtskasse die Aufforderung 1368,-- Euro Gerichtsgebühren innerhalb der nächsten 2 Wochen zu überweisen.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

24.01.2007

RA Zappek teilt dem VG mit, dass wir eine Behandlung durch den Einzelrichter in diesem Fall nicht für ratsam halten und fragt nach, ob die im Internet einsehbaren Dokumente tatsächlich noch in Papierform eingereicht werden müssen.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

30.01.2007

RA Zappek teilt mir per Email mit, dass der VG-Richter ihm telefonisch mitgeteilt hat, dass er alle Unterlagen gern in herkömmlicher Papierform hätte.

 

 

23.02.2007

 

Erhalte vom VG Kassel die Klageerwiderung der Stadt Kassel mit Datum vom 23.02.07.

Die Magistratsrätin z.A. Frau Paul windet sich in hinreichend bekannter Manier wieder um die Kernfrage  herum, die da lautet, warum sich die Stadt bis heute vorsätzlich geweigert hat, die von meiner Seite belegte wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung und der Sanierung zu prüfen.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

29.03.2007

RA Zappek schickt unsere Stellungnahme zur Klageerwiderung der Stadt Kassel an das VG, wobei wir die Anlagen gemäss dem Wunsch des VG wieder in Papierform beifügen..

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

25.07.2007

 

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

27.07.2007

 

Das VG teilt mit, dass ein Termin “derzeit leider noch nicht in Aussicht gestellt werden kann”.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

21.12.2007

 

Erhalte am 8.01.08 vom VG Kassel die Stellungnahme der Stadt Kassel mit Datum vom 21.12.07 auf unsere Stellungnahme vom 29.03.07.

Nach 9 Monaten ! ist der Stadt nun noch als “neues” Argument eingefallen, dass meine Belege zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit nicht den Anforderungen (welchen ?) genügt hätten. Wie sie das ohne Prüfung festgestellt hat, teilt sie allerdings nicht mit. Alles andere sind substanzlose Vorwürfe wie gehabt.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

 

 

Erhalte am 25.01.08 vom VG Kassel den Beschluss vom 23.02.08, dass das Landesamt für Denkmalpflege zum Verfahren beigeladen wird, weil seine rechtlichen Interessen durch meine Klage unmittelbar berührt würden.

 

12.03.2008

RA Zappek schickt unsere Stellungnahme zur Stellungn. der Stadt Kassel v. 21.12.07 an das VG. 

Wir verweisen  erneut darauf, dass sich die Stadt bis heute um die Prüfung der Zumutbarkeit herumgedrückt hat und offensichtlich auch weiterhin herumdrücken will.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

14.05.2008

 

Erhalte am 19.05.08 das Schreiben des VG Kassel vom 14.05.08, in dem uns mitgeteilt wird, dass das VG beabsichtigt ein “Sachverständigengutachten zur Zumutbarkeit der Kosten für Sanierung und Erhaltung (...) für den Eigentümer” einzuholen und dabei gemäss dem in Kopie beigefügten Schriftsatz vom 16.04.08 (aus einem anderen bereits länger laufenden Abrissverfahren mit dem Az. 2 E 666/06) mit der angefügten Checkliste “Wirtschaftliche Zumutbarkeit” zu verfahren.

RA Zappek teilt mir parallel mit, dass Richter Steinberg ihm telefonisch mitgeteilt habe, wer als Sachv. vorgesehen sei und dass er diesen benannten Sachv. nicht für geeignet halte.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

23.05.2008

RA Zappek teilt dem VG mit, dass und warum wir Bedenken gegen den vom VG vorgesehenen Sachv. haben und dass wir kurzfristig  geeignete benennen werden.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

3.06.2008

RA Zappek schickt dem VG unsere Anforderungen an geeigneten Sachv. und die Namen der beiden Sachv., die laut Auskunft der IHK im hiesigen Kammerbezirk die erforderliche Qualifikation und Erfahrung haben, um das vom VG gewünschte “Zumutbarkeits-GA” zu erstellen.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

5.06.2008

 

Erhalte am 9.06.08 vom VG das Schreiben der Stadt Kassel v. 4.06.08. Die Stadt teilt dem VG mit, dass sie ein SV-GA befürwortet und dafür den Sachv. B. Gockel aus Baunatal vorschlägt. Da Herr Gockel einer der beiden auch von uns vorgeschlagenen SV´s ist, habe ich mit diesem Vorschlag kein Problem.

Erhalte gleichzeitig vom VG das Schreiben des LAfD v. 2.06.08. Jan Viebrock, der  Justitiar des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, möchte ad 1., dass das SV-GA auf das Wohnhaus beschränkt wird, was ich in Anbetracht der Vorgeschichte wohl kaum akzeptieren werde. Mit den übrigen Aussagen zur Kostenübernahme und Verfahrensweise kann ich dagegen vorerst leben.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

16.06.2008

RA Zappek teilt dem VG mit, dass und warum wir mit der Beschränkung des vorgesehenen GA auf das Wohnhaus nicht einverstanden sind.

 

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

23.06.2008

 

Erhalte am 26.06.08 den Beschluss des VG Kassel vom 23.06.08, in dem steht, dass der SV Gockel das WH und die Scheune hinsichtlich der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Sanierung untersuchen soll. Das Stallgebäude hat das VG ausgeklammert, weil die Stadt wohl argumentiert hat, dass sie mir in ihrem Schreiben vom 19.07.2006 (Anhörung), ihrer “Versagung der Baugenehmigung” vom 15.11.2006 und in ihrem Widerspruchsbescheid vom 6.12.2006 ja de facto den Abriss des Stallgebäudes genehmigt habe ! Da das zumindest formaljuristisch korrekt ist, nehme ich den “unanfechtbaren” Beschluss des VG so hin.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

22.09.2008

 

Exakt 3 Monate nach dem Beschluss des VG (das VG entschuldigt sich immerhin für eine allerdings nicht näher erläuterte Verzögerung) treffe ich mich mit dem SV Gockel, seiner Mitarbeiterin Frau Siegert, und dem Denkmalpfleger Kefenbaum als Vertreter der beklagten Stadt Kassel auf dem Hof, um Umfang und Ablauf der Begutachtung abzustimmen.

Was besprochen und festgehalten wurde, ist dem Protokoll des SV Gockel zu entnehmen.

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

Nov. 2008

 

Am 10. + 11.11.08 und, nach Ausführung einiger gewünschter Freilegungsarbeiten durch mich, noch einmal am 9.12.08, untersuchen die MA vom Büro Gockel Scheune und Wohnhaus.

 

17.11.2008

 

Erhalte über das VG vom Büro Gockel die Anforderung von diversen Unterlagen über meine finanziellen Verhältnisse und die Unterhaltskosten für das Denkmal und die vorläufig absehbare Kostennote für die Begutachtung. Meine Frau ringt nach Atem, als ich ihr vorlese, dass für die Scheune mindestens 5,3 TE und für das Wohnhaus mindestens 16,3 TE an den Gutachter zu zahlen sind !

Im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

22.12.2008

Stelle die gewünschten Unterlagen zusammen und übersende sie zur Vermeidung von weiteren gerichtlich verursachten Verzögerungen direkt an das Büro Gockel und parallel über meinen RA an das VG.

Ich bitte um Verständnis, dass ich die teilweise intimen Angaben über meine wirtschaftlichen Verhältnisse hier nicht (mehr) veröffentliche. Sie wissen ja, “hilfreiche” Bürokraten in Rathaus und im Finanzamt Kassel mit großem “Verständnis” für die Sorgen der sie bezahlenden Bürger und Herr Schäuble, unser Aller oberster “Beschützer”, lesen mit !!!

 

 

12.03.2009

 

Erhalte vom VG einen dicken Ordner mit dem  GA des SV Gockel und die Aufforderung binnen eines Monats dazu Stellung zu nehmen. Ich sichte aufgeregt die 158 Seiten plus Anlagen A-F und finde auf Seite 157 dann den erlösenden Satz:

“Bei dem Gebäude ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben” !!!

(gemeint ist mit Gebäude das Wohnhaus und die Scheune) . Uff, damit ist der Kampf gegen die Fakten-resistenten Bürokraten in Kassel und Wiesbaden zwar immer noch nicht endgültig gewonnen, aber das Ende des Denkmal-Alptraums ist langsam in Sicht. Der SV Gockel hat nämlich ermittelt, dass die Herrichtung des Wohnhauses und der Scheune zu Wohnzwecken rund 750 TE bzw. 824 TE kosten würde, zusammen also runde 1,554 Millionen Euro ! Na denn Herr Stadtkämmerer Barthel, nun müssen sie aber mal die richtig dicke Spendierhose anziehen, oder ihrem Kollegen Bürgermeister Junge, der als oberster lokaler “Denkmalschützer” nach meiner Erfahrung nicht nur an einer Denk- sondern auch an einer erheblichen Charakterschwäche leidet, wohl mal die rote Karte zeigen.

So, nachdem mir in Anbetracht dieser “wunderbaren” Zahlen, die z.B. meine für das Wohnhaus vorgelegten Zahlen nicht nur bestätigen, sondern noch um runde 50 % toppen,  erst einmal ein  Stein von der Brust gerollt ist, der gefühlt ein paar Tonnen wog, werde ich mich nun daran machen und die gewünschte Stellungnahme zum GA verfassen. Sie wird kurz sein, da ich nur wenige Dinge an Herrn Gockels Arbeit bzw. Schlussfolgerungen zu bemängeln habe.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

19.03.2009

RA Zappek schickt meine Stellungnahme zum GA des SV Gockel an das VG.

 

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

16.04.2009

 

Erhalte vom VG mit Schreiben vom 14.04.09 die Bitte der Stadt Kassel vom 6.04.09, die Frist zur Stellungnahme um einen Monat zu verlängern. Als Begründung werden “Personalengpässe” genannt. Ein Kommentar hierzu ist überflüssig.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

24.04.2009

 

Erhalte vom VG mit Schreiben vom 21.04.09 den Beschluss, dass die Frist zur Stellungnahme bis zum 15.05.04 !! (ich gehe mal davon aus, dass 15.05.09 gemeint ist) verlängert worden ist. Nun bin ich gespannt, was sich die “Personalengpässe” der Stadt Kassel namens Taubert und Junge als Nächstes einfallen lassen, um sich weiter vor der fälligen Kapitulation zu drücken.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

20.05.2009

 

Erhalte vom VG mit Schreiben vom 18.05.09 die Stellungnahme der Stadt Kassel vom 11.05.09. Ich gehe hier nicht weiter darauf ein, da der  pseudo-fachlich verbrämte, verlogene und dummdreiste Sermon sachlich nichts Neues enthält. Wer mag, kann der Erguss von Taubert & Co. im Original “genießen”.

Richtig schlimm ist nur, dass ich auch zu diesem Mist wieder Stellung beziehen, also kostbare Lebenszeit dafür opfern muss.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

28.05.2009

RA Zappek schickt unsere Stellungnahme zur Stellungnahme der Stadt Kassel vom 11.05.09 an das VG und bittet darin das VG auch, den Austausch der immer gleichen Argumente zwischen den Parteien jetzt möglichst zu beenden und mit der Urteilsfindung zu beginnen.

 

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

30.07.2009

Da schon wieder 2 Monate vergangen sind, bittet RA Zappek das VG um Mitteilung, wann mit einer Entscheidung bzw. Terminierung zu rechnen ist.

 

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

3.08.2009

 

Wie erhalten vom VG die Antwort, dass man die Nachfrage v. 30.07.09 dem Präsidenten des VG nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub vorlegen werde. Wann das sein wird, wird leider nicht mitgeteilt.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

17.09.2009

Da inzwischen weitere 1,5 Monate vergangen sind und der Urlaub des VG-Präsidenten nun mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon länger beendet ist, erinnert RA Zappek das VG noch einmal an die erbetene Auskunft.

 

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

28.10.2009

 

Exakt 5 Monate nach unserer Bitte vom 28.05.09, nun mit der Urteilsfindung zu beginnen, erhalten wir heute vom VG:

a) den Beschluss vom 26.10.09, dass der Rechtsstreit dem Berichterstatter (= Präsident des VG Kassel) als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wird,

b) die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 8.12.09 und

c) das Schreiben des VG an die Stadt Kassel, in dem diese sinngemäß gebeten wird zu überprüfen, ob sie mich nicht freiwillig bereits vor der mündlichen Verhandlung “klaglos stellen” will, weil nach Sachstand und geltender Rechtslage ”viel dafür spricht”, dass ich auch bei Berücksichtigung der mir von der Stadt vorgeworfenen Versäumnisse !! Anspruch auf die Abriss-Genehmigung hätte.

Ich bin nun gespannt, ob bei dieser ziemlich klaren Ansage des VG Kassel bereits der juristische Verstand des Rechtsamtes der Stadt Kassel, oder wieder die in meinem Fall unglaubliche Borniertheit der verantwortlichen Kasseler und Wiesbadener Denk(mal)schützer obsiegt.

Beschluss im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

Terminierung im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

Bitte des VG um Überprüfung im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

26.11.2009

 

Wir erhalten vom VG die Antwort des Rechtsamtes der Stadt Kassel an das VG, die da lautet:

 “Wir bitten um Verständnis, dass wir dem Vorschlag des Gerichtes, den Kläger klaglos zu stellen, nicht folgen können, da die Rechtssache für die Beklagte von grundsätzlicher Bedeutung ist.”

 Ich übersetze mal in Deutsch: “Die Verwaltung hat immer recht. Also liebes VG, wo kämen wir denn da hin, wenn wir gerade im Fall des absolut uneinsichtigen Bürgers Gerhold Reitmeier ausnahmsweise mal mit Anstand zugeben würden, dass verantwortliche Mitarbeiter sich auf Grund bedauerlicher fachlicher und charakterlicher Defizite in dieser Sache gewaltig verrannt haben ?” 

Mein Kommentar: 1) Es ist schade, dass gegen Steuergeldverschwendung und Dummheit im Dienst leider kein wirksames Kraut gewachsen ist. 2) Es wird mir immer unklarer,  wozu diese Stadt ein Rechtsamt hat. Muss wohl eine ABM-Maßnahme sein.

Weitere Kommentare verkneife ich mir, damit das Rechtsamt nicht wieder Anzeige wegen Beleidigung einreichen muss. Denn dann hat es vielleicht nicht genug Zeit, sich bis zum 8.12.09 noch ein paar nicht allzu lächerliche Argumente für die “grundsätzliche Bedeutung” eines weiterhin rechtswidrig ausgeübten  Zwanges zur Erhaltung der Hofruine auszudenken.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

8.12.2009

 

Heute beginnt kurz nach 11.00 Uhr die mündliche Verhandlung beim VG. Erschienen sind von der Stadt Kassel Herr Taubert (derzeit Leiter der Denkmalpflege) und Frau Utberg (Justiziarin im Rechtsamt) und von unserer Seite RA Zappek, meine Frau und ich. Die Formalitäten werden in kürzester Zeit abgehakt, da Allen Alles bekannt ist. Richter u. VG-Präsident Schröder erläutert dann noch einmal  in drei Sätzen, warum die Entscheidung zu meinen Gunsten ausfallen muss (ergibt sich zwangsläufig aus der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG zur “Zumutbarkeit” und dem Ergebnis des SV-Gutachtens). Auf die Frage, ob beide Seiten bei ihren Anträgen bleiben wollen, antworten beide Parteien mit JA. Dann teilt der Richter mit, dass er den Parteien seine Entscheidung schriftlich zustellen wird und schliesst die Sitzung um 11.11 Uhr. Nach knapp 10 Minuten ist die “Verhandlung” somit beendet.

Auf meine Frage was das Ganze nun sollte, antwortet Herr Zappek, dass das Gesetz den Ablauf  halt so vorsieht, auch wenn gar nichts mehr zu “verhandeln” ist und dass er sich nur vorstellen kann, dass “die Stadt” sich mit ihrer Weigerung mich “klaglos zu stellen”, die Möglichkeit der Berufung offen halten will.

Na, dann schauen wir mal !

 

11.12.2009

 

Heute erhalte ich das Verhandlungsprotokoll vom 8.12.09, das meine vorstehende Schilderung bestätigt.

Schreiben im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

 

 

Heute erhalte ich als leicht verspätetes “Geschenk” zu meinem gestrigen 62. Geburtstag, das Urteil des VG vom 17.12.09. Der Inhalt ist klar und eindeutig und enthält im Prinzip das, was ich der Stadt Kassel schon in meinem Schreiben vom 27.10.1991 dargelegt habe: Das Ganze ist erkennbar nicht zu finanzieren und die einzige reale Alternative ist die Abrissgenehmigung.

Für den weiteren Fortgang ist nun nicht ganz unwichtig, dass die “neue” Rechtsprechung des BVerfG, auf die sich das VG bezieht, immerhin schon vom März 1999 stammt und dass ich der Stadt schon in meinem formlosen 1. “Abrissantrag” vom 15.01.2002 detailliert vorgerechnet habe, dass die Erhaltung und Sanierung wirtschaftlich unzumutbar ist. Mithin kann die Stadt sich weder auf eine ungeklärte Gesetzeslage noch auf  “Nichtwissen” berufen. Die Gesetzeslage war klar und  “Nichtwissen” schützt bekanntlich nicht vor Strafe, zumal ich mehrfach auf das einschlägige Urteil des BVerfG v. 2.03.1999 und darauf aufbauende VG-Urteile hingewiesen habe. Das Ganze ist also zum Einen ein grandioses Armutszeugnis für alle verantwortlichen Amtsleiter und Dezernenten und zum Anderen hat die Stadt damit auch bestätigt bekommen, dass sie die von mir immer wieder geforderte Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zweifelsfrei vorsätzlich unterlassen und mich somit spätestens seit Januar 2002 schuldhaft und rechtswidrig an einer zumutbaren Nutzung meines Eigentums gehindert hat. Und ganz nebenbei hat sie dank der Unfähigkeit und Borniertheit der veranwortlichen  Bürokraten “mal eben” noch völlig sinnlos mindestens 50.000 Euro Steuergelder für Gutachten, Gerichtskosten, Verwaltungskosten, Rechtsanwaltskosten usw. aus dem Fenster geworfen.
Es lebe der Denk(mal)schutz a´ la´ Kassel (Aber nicht mehr lange ihr dummdreisten Jecken !!).

“Highlight” am Rande: Auf den Seiten 6 und 7 zitiert das VG auch das Standard-Werk von Herrn Jan Viebrock über das Hess. Denkmalschutzrecht (HDSchR). Wir erinnern uns, dass Herr Jan Viebrock der Justitiar des Hessischen Landesdenkmalamtes ist, der in diesem Verfahren bekanntlich auch eine traurige Rolle bei der Vorgeschichte und eine ”tragende” Rolle als Vertreter des vom VG beigeladenen Landesamtes spielt. Vielleicht hätte Herr Viebrock spätestens als “Beigeladener” auch mal “dienstlich” in seinen vermutlich nebenberuflich geschaffenen “Standard-Gesetzeskommentar” schauen und sein “Fachwissen” auch einbringen sollen. Er hätte damit dem Steuerzahler viel Geld und mir viel sinnlose Arbeit, Kosten und Nerven ersparen können. Danke Herr Viebrock für ihre ebenfalls aus Steuermitteln gut dotierte juristische und verwalterische “Glanzleistung” !!

 VG-Urteil im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

26.01.2010

 

Erhalte vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof den Antrag der Stadt Kassel v. 14.01.10, in dem sie die Zulassung der Berufung beantragt. Eine Begründung fehlt, diese will sie aber in einem gesonderten Schriftsatz noch nachreichen.

Ich verkneife mir einen weitergehenden Kommentar und sage nur, ”Dümmer und schikanöser geht´s nimmer”.

 Antrag auf Zulassung der Berufung im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

10.02.2010

 

Nach einem am Vortag geführten Telefoninterview mit der HNA-Redakteurin Ellen Schwaab über meinen “juristischen Sieg beim VG”, erscheint heute in der örtlichen Tageszeitung HNA ein sachlicher Artikel mit Bild vom Denkmal, vom MH und Reitmeiers und dazu ein für die Stadt nicht gerade schmeichelhafter Kommentar von Frau Schwaab.

Ich setze mich am Nachmittag hin und verfasse zu den im Artikel wiedergegebenen verlogenen und sattsam bekannten  Standardsprüchen von Herrn Taubert einen Leserbrief, den ich gleich an die HNA faxe und maile. Falls er, was zu vermuten ist, nicht gedruckt wird, können ihn Interessierte hier lesen.

Dietmat Taubert

Und damit Borniertheit ein Gesicht bekommt, hier nun ebenfalls aus der HNAauch mal ein Bild von Kassels GRÖDAZ (Größter Denkmalschützer aller Zeiten), der mich seit fast einem viertel Jahrhundert mit unfassbarer Dummheit oder sträflicher Einfalt, mit vorsätzlicher Mißachtung der geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften und mit persönlicher übler Nachrede bei der Erhaltung (m)eines Denkmals “unterstützt”.

 HNA-Artikel “Abriss als letzter Ausweg”

 

 

 Leserbrief vom 10.02.10

 

20.02.2010

 

Erhalte vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof die Begründung der Stadt Kassel für ihren Antrag auf Zulassung der Berufung mit der Aufforderung zur Stellungnahme bis zum 16.03.10.

Diese Begründung ist ein einziges Armutszeugnis für das Rechtsverständnis der Verfasserin und nur zu verstehen, wenn man unterstellt, dass der vereinigten Denk(mal)schutz-Bande von Hessen vermutlich inzwischen klar geworden ist, dass es in Kürze mit dem bequemen und kostengünstigen “Denkmalschutz a´la´Kassel” vorbei ist, falls der Hess. VGH. sich nicht wunschgemäss über die Rechtsprechung des BVerfG hinwegsetzt.

 Begründung zum Antrag auf Zulassung der Berufung im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

8.03.2010

Heute sendet RA Zappek unsere Stellungnahme zur Begründung der Stadt Kassel an den Hess.VGH und beantragt darauf gestützt die Zurückweisung ihres Antrages auf Zulassung der Berufung.

Und ich lege zwangsläufig erst mal wieder die Füsse hoch und warte ab, was nun irgendwann vom VGH für eine Entscheidung kommt.

 

 

 Antrag auf Zurückweisun g der von der Stadt beantragten Zulassung der Berufung im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

 

Fairerweise will ich aber hier auch mal zeigen, dass  unser aller GRÖDAZ Taubert nicht generell gegen den Abriss eines Denkmals ist. Wenn z.B. Peek & Cloppenburg einen neuen Klamottentempel errichten möchte (den wir unbedingt brauchen, weil “konsumieren” ja für viele inzwischen anscheinend einziger Lebensinhalt ist), dann gibt er auch für bestens erhaltene und wirtschaftlich betriebene Denkmale Ratz-Fatz eine Abrissgenehmigung, “weil hier ja das Interesse der Allgemeinheit (an einem weiteren überflüssigen Klamottenladen) das Interesse an der Erhaltung des (kerngesunden) Denkmals deutlich überwiegt”. Noch Fragen wie diese Stadtverwaltung “tickt” ?

Anzeige Henschelhaus in HNA v. 13.03.10

Die abgebildete selbsterklärende Anzeige stammt aus der örtlichen Tageszeitung HNA vom 13.03.2010 und wer sich für das Thema interessiert, findet im HNA-Archiv unter dem Stichwort “Henschelhaus” hinreichend Lesefutter.

 

24.03.2010

 

Erhalte vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof die auf den letzten Drücker gefertigte Stellungnahme von Herrn Viebrock zur Begründung des Antrages der Stadt Kassel auf Zulassung der Berufung. Der Leitende Regierungsdirektor und Justitiar des beigeladenen Landesamtes für Denkmalpflege hat inzwischen offensichtlich mal in seinen eigenen Kommentar zum Hess. Denkmalschutzgesetz geschaut und gibt nun im Angesicht der absehbaren endgültigen Niederlage mit seiner Stellungnahme geschmeidig den Brutus für den GRÖDAZ. Armer GRÖDAZ.

Mir stellt sich dabei eigentlich nur noch die Frage, warum all die von Beginn an in den Fall “Märchenhof” involvierten schlauen und hoch bezahlten  Bauräte, Rechtsamtsmitarbeiter, RP-Mitarbeiter, Ltd. Regierungsdirektoren usw., den GRÖDAZ bis heute haben gewähren lassen, obwohl ich alle schon seit 1999 auf den Beschluss des BVerfG hingewiesen habe ?
Nun, vielleicht bekomme ich ja von dem gerade inthronisierten neuen Stadtrat Dr. Joachim Lohse, der u.a. auch für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz zuständig ist, irgendwann mal eine Antwort. Er ist übrigens der 7. (Siebte) Stadt(bau)rat in meiner “Karriere” als Denkmaleigner und Erpressungsopfer von GRÖDAZ und all dessen Vorgesetzten und Beratern.

 Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz v. 16.03.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

16.04.2010

 

Erhalte vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof den Beschluss vom 8.04.2010, mit dem der Antrag der Stadt Kassel auf Zulassung der Berufung erwartungsgemäß abgelehnt wird.
Nun ist die preiswerte Denkmalerhaltung a´ la´ Kassel, zumindest für mich, endgültig Geschichte.

Tschüss GRÖDAZ, das war´s !!!!

 Beschluss des Hess. VGH v. 8.04.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Klage VG

11.05.2010

 

Erhalte von der Stadt Kassel (Bauaufsicht) ein Schreiben mit der Mitteilung, dass mir demnächst die Abrissgenehmigung erteilt werde, meinem Widerspruch gegen die Gebühr für die “Versagung der Baugenehmigung (für Abriss)” stattgegeben, die Gebühr demnächst verrechnet werde, usw.. 

 Schreiben der Stadt Kassel  v. 10.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Abrissantrag 2

12.05.2010

Teile der Stadt Kassel (Bauaufsicht) mit, dass ich gegen die Verrechnung Widerspruch erhebe, dass mir eine weitere Gebühr zu erstatten sei und dass ich die Gebühren nebst Zinsen auf mein Konto überwiesen haben möchte.

 

 Schreiben an die Stadt Kassel  v. 12.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Abrissantrag 2

13.05.2010

In der Hoffnung damit die “Stadtgestaltung” im Märchenviertel von Niederzwehren, soweit sie mein Grundstück betrifft, künftig vielleicht etwas effektiver und erfreulicher zu machen, schicke ich dem zuständigen neuen Dezernenten Dr. Joachim Lohse ein entsprechendes Gesprächsangebot.

 

 Schreiben an Dr. J. Lohse  v. 13.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Stadtbaurat Dr. Lohse

19.05.2010

Frage bei der Stadt Kassel (Bauaufsicht) an, wann ich spätestens mit der avisierten Bau- bzw. Abrissgenehmigung rechnen kann.

 

 Schreiben an die Stadt Kassel  v. 19.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Abrissantrag 2

 

 

Erhalte von der Stadt Kassel (Bauaufsicht) per Email postwendend die Mitteilung, dass die BG bis Mitte der KW 21 bei mir eintreffen wird.

 Email der Stadt Kassel  v. 19.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Abrissantrag 2

20.05.2010

 

Erhalte von der Stadt Kassel (Bauaufsicht) die Mitteilung, dass meinem Widerspruch vom 12.05.10 stattgegeben und Gebühren + Zinsen auf mein Konto überwiesen werden.

Weiter erhalte ich von RA Zappek die Mitteilung, dass er die zwischenzeitlich erstatteten Gerichtsgebühren abzüglich seiner Gebühren für die 2. Instanz (VGH), auf mein Konto überwiesen habe.

Nach diesem wahren “Geldsegen” von zusammen rund 760 € kann ich nur noch singen: “So ein Tag, so wunderschön wie heute.....” (Kleiner Scherz !).

 Schreiben der Stadt Kassel  v. 20.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Abrissantrag 2

21.05.2010

 

Erhalte von der Stadt Kassel (Bauaufsicht) die Abbruchgenehmigung.
Bei der ersten Durchsicht der zahlreichen Auflagen bzw. Nebenbestimmungen stolpere ich allerdings gleich über Punkt 12, wo mir aufgegeben wird, für die Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Abbrucharbeiten eine Fotodokumentation zu fertigen. Ob das wirklich ernst gemeint ist ?

 BauGen.  der Stadt Kassel  v. 17.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Abrissantrag 2

25.05.2010

Teile der Stadt Kassel (Bauaufsicht usw.) mit, dass ich Widerspruch einlege und erwarte, dass die Forderung einer Dokumentation ersatzlos gestrichen wird.

 

 Schreiben an Stadt Kassel  v. 25.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht > Abriss 2

27.05.2010

 

Erhalte von der Stadt Kassel (Bauaufsicht) die Mitteilung, dass meinem Widerspruch vom 25.05.10 stattgegeben und keine Doku mehr gefordert wird.

 Schreiben der Stadt Kassel  v. 27.05.10 im Ordner ÜBERNAHME + Abriss 2 > Bauaufsicht > Abriss 2

17.06.2010

Frage offiziell bei der Stadt an, wie es nun mit dem vor Jahren “avisierten” Zuschuss zu den Abrisskosten für die Hofanlage aussieht. Eine intelligente Stadtverwaltung könnte ja auf die Idee kommen, dass man auf diesem Wege dem Bürger Reitmeier vielleicht zeigen könnte, dass man nicht nur Steuergeld für Gerichtskosten und Gutachten und blamablen Stillstand verschleudern, sondern auch für tatsächlichen Fortschritt im Märchenviertel investieren kann.

 

 Schreiben an Stadt Kassel  v. 17.06.10 im Ordner HOFVERWERTUNG > Planungsamt

22.06.2010

 

Erhalte von der Stadt Kassel (Leiter Bauaufsicht) die Mitteilung, dass und warum ich keinen Zuschuss zu den Abrisskosten erhalten könne. Auf mein erneutes Gesprächsangebot wird wie gewohnt mit keiner Silbe eingegangen.

 Schreiben der Stadt Kassel  v. 22.06.10 im Ordner HOFVERWERTUNG > Planungsamt

3.03.2011

 

Als unerwartete Folge eines kürzlich geführten offenen nachbarschaftlichen Gespräches über meine “HOF-Pläne” mit dem Niederzwehrener Ortsbeiratsmitglied Gerhard Rinder, ruft mich die zuständige Lokalreporterin der örtlichen Tageszeitung HNA an und fragt, ob das denn stimme , dass ich die Hofanlage gar nicht mehr abreissen will. Ich erläutere, dass ich im Gegensatz zu den von der Stadtverwaltung jahrelang verbreiteten Lügen nie Abrisspläne hatte. Die Abrissklage musste ich ausschließlich deswegen einreichen, weil es die einzige Möglichkeit war, um nach fast einem viertel Jahrhundert die rechtswidrige de facto-Enteignung durch die Stadt Kassel auf dem Rechtsweg zu beenden und so wieder die Verfügungsgewalt über mein Eigentum zu erlangen.
Mit meinem Einverständnis erschien die Reporterin dann nachmittags samt Fotograf zum Foto - und Interview-Termin, wobei ich meine Sicht der Dinge darstellen durfte.

 

8.03.2011

 

Unter der Überschrift “Ruine soll stehen bleiben” erschien heute der von der Reporterin avisierte Artikel in der HNA. Was mich betrifft, ist die Darstellung im wesentlichen korrekt. Zu den Aussagen der anderen Personen möchte ich keinen Kommentar abgeben, weil es nach meiner bisherigen 25-jährigen Erfahrung vergebliche Energieverschwendung ist.
Ich verweise in diesem Zusammenhang jedoch auf mein freundliches und konstruktives Gesprächsangebot an den aktuellen “Stadtbaurat” Dr. Lohse vom 13.05.2010, das oben eingesehen werden kann und auf dessen Beantwortung ich heute noch warte.
Weiter weise ich alle mehr oder weniger kompetenten “Volksvertreter” darauf hin, dass die im Artikel angekündigten neuen amtlichen Prüfungen bzw. Repressionen voraussichtlich kaum zu einer Beseitigung des “Schandflecks im Märchenviertel” führen werden. U.a. deshalb, weil das vom VGH bestätigte Urteil des VG-Kassel nebenbei sehr deutlich belegt hat, dass meine Kenntnisse in der Bautechnik und Betriebswirtschaft und im Denkmalschutz-, Bau-, und Verwaltungs-Recht offensichtlich denen der “Profis” in der Kasseler Stadtverwaltung “leicht” überlegen waren und es vermutlich auch bleiben werden.
Aber vielleicht ist es für die Lernresistenten, die wider besseres Wissen vorsätzlich bereits ein kleines Steuergeldvermögen bei der erfolglosen 25-jährigen Zwangserhaltung der Ruine verschleudert haben, ja geradezu reizvoll, nun ebenfalls auf Steuerzahlers Kosten weitere 25 Jahre den Zwangsabriss anzustreben, statt sich eine angemessene Entschuldigung und finanzielle Wiedergutmachung abzuringen und so den Weg für auf meiner Seite immer noch denkbare positive Fortschritte im Niederzwehrener Ortsbild frei zu machen.

Nun wir werden sehen, was passiert oder sehr viel wahrscheinlicher nicht passiert.
Im Prinzip ist es mir inzwischen egal, denn es stimmt, was die HNA als Schlusssatz korrekt zitiert: “Ich lebe hier wunderbar”. Dies allerdings nur deshalb, weil mir eine wunderbare Frau und zwei helle Töchter, liebe Freunde und Nachbarn, fähige und mitfühlende Ärzte, Psychiater, Psychologen und Juristen und nicht zuletzt angenehme Hofmieter geholfen haben, die unglaublichen Zumutungen der Stadt Kassel, mental und finanziell zu überleben, den Traum vom restaurierten Bauernhof  “los zu lassen” und das “Mobil- oder Behelfsheim” (mit über 120 qm barrierefreier und damit “altersgerechter” Wohnfläche auf einer Ebene !) als Dauerwohnsitz nicht nur zu akzeptieren, sondern inzwischen regelrecht zu lieben. Dafür DANKE !

 HNA-Artikel  v. 8.03.11 im E-Ordner Hofprojekt > Presse > HNA-Artikel

18.03.2011

 

Unter der Überschrift “Hof darf kein Schandfleck sein” berichtet die HNA heute über die von OBR-Mitglied Gerhard Rinder ausgelöste Diskussion im OBR über den “Schandfleck”, den der Besitzer zur offensichtlichen Überraschung von Herrn Rinder nun nicht schnellstens beseitigen will.
Wen interessiert, was im OBR besprochen und beschlossen wurde, der kann den Artikel rechts aufrufen und im Original lesen.

Ich möchte an dieser Stelle zu dem HNA-Artikel nur anmerken:
1.)
die Abrissgenehmigung wurde nicht wegen Baufälligkeit erteilt, sonder wegen “Wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der denkmalgerechten Sanierung, die die Stadt gegen geltendes Recht und Gesetz fast 25 Jahre lang von mir erzwungen hat”.
2.)
die Aussage von OBR-Mitglied Günter Meise “Man dürfe den Eigentümer nicht unter Druck setzen. Die öffentliche Hand hat ihn systematisch gequält, Stadt und Denkmalschutz haben Fehler gemacht. Nun möge die Stadt den Karren aus dem Dreck ziehen” trifft den Nagel auf den Kopf. Ich gehe nach meinen bisherigen Erfahrungen aber davon aus, dass das eine vergebliche Hoffnung ist.

 
Abschließend  möchte ich der “Öffentlichkeit” nicht vorenthalten, dass das Landesdenkmalamt in Wiesbaden mir auf Anfrage schriftlich mitgeteilt hat, dass der “Schandfleck”, solange wie er noch steht, weiterhin ein für die Öffentlichkeit wertvolles Baudenkmal ist !!!! Alles klar Herr Rinder und Co. ?

 HNA-Artikel  v. 18.03.11 im E-Ordner Hofprojekt > Presse > HNA-Artikel

12.12.2013

 

Als Vorweihnachts-Überraschung finde ich heute im Briefkasten ein Schreiben der Bauaufsicht der Stadt Kassel. Man habe auf Grund eines “Hinweises aus der Bevölkerung” (inkognito) eine Besichtigung vorgenommen und dabei “erschröckliche” Schäden festgestellt, die ich umgehend instand setzen müsse, damit der Wohnhausgiebel meines Denkmals nicht ganz oder teilweise auf die Benutzer der Brüder-Grimm-Strasse stürzt. Ich bin baff, weil ich ja mein Denkmal inzwischen mehr als gut kenne und mir solche Schäden nicht bekannt sind.

Schreiben der BA  vom 11.12.13 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

21.12.2013

Zur Feier meines 66.sten setze ich mich heute hin und antworte dem Herrn Theel von der Bauaufsicht auf sein Schreiben. Ich hoffe die gefährdete “Bevölkerung” ist etwas beruhigt, wenn sie hier lesen kann, dass auf Sicht keine akute Denkmal-Giebel-Absturzgefahr besteht..

 

Schreiben an BA  vom 21.12.13 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

30.12.2013

 

Die Bauaufsicht (Herr Rewald) bestätigt mir den Eingang meiner Stellungnahme mit Widerspruch gegen die Gebühr und empfiehlt mir gleichzeitig den Widerspruch zurück zu ziehen, da er “auch bei Würdigung meiner Ausführungen” keine Aussicht auf Erfolg habe.
Wie meine Argumente “gewürdigt” wurden und wie man die von mir benannten unbestreitbaren Fakten vom Tisch gewischt hat, dazu in altbekannter Manier kein Wort.

Schreiben von BA  vom 23.12.13 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

30.12.2013

Beantrage aus formaljuristischen Gründen die Aussetzung der Vollziehung des Gebührenbescheides.

 

Schreiben an BA  vom 2.01.14 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

8.01.2014

 

Die Bauaufsicht (Herr Rewald) lehnt erwartungsgemäß die Aussetzung der Vollziehung ab. Überweise unter Vorbehalt fristgerecht die für die Feststellung der angeblichen Gefährdung verlangte Gebühr.

Schreiben von BA  vom 6.01.14 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

16.01.2014

 

Die Bauaufsicht (Herr Theel) teilt mir mit (ebenfalls ohne auf die in meiner Stellungnahme vom 21.12.14 benannten Fakten einzugehen), dass man zunächst auf eine förmliche Anordnung (zur Instandsetzung) verzichte und mir nun bis zum 20. Februar 2014 Gelegenheit zur Beseitigung der Mängel gäbe.

Schreiben von BA  vom 14.01.14 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

31.01.2014

 

Per “förmlicher Zustellung” erhalte ich von der Bauaufsicht (Herr Rewald) heute den formellen Widerspruchsbescheid. Kernaussage: Die Gebühr sei zu Recht erhoben worden, da man bei der Besichtigung “Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung festgestellt habe”.
Die Gebühr für die Wiederholung dieser bekanntlich aus meiner Sicht nicht zutreffenden Feststellung beträgt  60,- € plus 2,63 € Porto, die ich bis zum 20. Feb. 2014 zahlen soll.
Kommt mir alles irgendwie bekannt vor. Aber da der Betrag es nicht lohnt, weitere Lebenszeit in eine in diesem Falle nach Meinung meiner baufachlichen und juristischen Berater ergebnisoffene juristische Klärung zu investieren, lasse ich halt die tödliche Gefahr für die “Bevölkerung” beseitigen und betrachte die bisher gezahlten 30,- € und die noch zu zahlenden  62,63 € als Spende an den ewig klammen Stadtkämmerer. Schließlich muß der das Geld, das er bei den “Groß-Investoren” drauflegt, ja irgendwo wieder hereinholen.
Und vielleicht führt meine “Spende” ja sogar dazu, dass irgendwann auch mal jemand im Rathaus der Stadt Kassel eine konstruktive Idee hat, wie man das vom Baudezernat geschaffene Problem “Schandfleck Märchenhof” zum Vorteil ALLER lösen könnte und mich dann mit einem netten (gebührenfreien) Brief zu einem Gespräch über diese Idee einlädt ? 

Schreiben von BA  vom 29.01.14 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Mängel v. 11.12.13

13.02.2014

Teile der Bauaufsicht (Herr Theel) mit, dass ich ihren Forderungen fristgerecht nachgekommen bin.

Gesicherte_N-O-Ecke_WH


Wie vorstehendes Foto von HEUTE belegt, haben zwei Zimmerleute gestern die Gefahr für die “Bevölkerung” und meinen “Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung” fristgerecht mit Bandeisen, Holzbohlen und zahlreichen Schrauben beseitigt. Ich hoffe, nun können wieder alle ruhig schlafen und angstfrei an meinem Denkmal vorbei wandeln, auch wenn es dadurch nicht unbedingt schöner geworden ist, was ja vielleicht die heimliche Hoffnung der “Bevölkerung” war. Aber, liebe “Bevölkerung”, Motivation zur Beseitigung dieses “Schandflecks” (siehe weiter oben) geht anders, zumindest bei mir. Vielleicht einfach mal darüber nachdenken liebe Stadtverwaltung und Bevölkerung ? Wäre in Anbetracht der Vorgeschichte angemessen und könnte zielführender sein.

 

Schreiben an BA  vom 13.02.14 im E-Ordner Grundstück  > Ämter+Gerichte > Bauaufsicht > Sicherungsmaßnahmen > Mängel v. 11.12.13

 

 

 

 

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