Letzte Aktualisierung:

2.10.2018

Die Denkmal - Story in Short

Die Sanierungs-Kurzgeschichte für den eiligen Leser aus meiner Sicht

Im Jahre 1986 habe ich im “Märchenviertel” von Kassel, nämlich in der Brüder- Grimm - Str. 43 im Stadtteil Niederzwehren, einen ehemaligen Bauernhof gekauft.  Das gute Stück war bereits seit den 60er Jahren unbewohnt, mangels Pflege durch Besitzer und Nutzer inzwischen in einem desolaten Zustand und mithin praktisch unverkäuflich und entsprechend “preiswert”. Mit meinem damals noch “jugendlichem” Elan war ich jedoch überzeugt, das Anwesen wieder herrichten und privat als Familiensitz und gewerblich als künftige Alterssicherung nutzen zu können.

Hof-Gesamtansicht

1987 habe ich dann meine Sanierungspläne für das baufällige und unbewohnbare ehemalige Wohnhaus zur Genehmigung eingereicht. Statt einer Baugenehmigung erhielt ich darauf hin die Mitteilung, dass der Hof zwischenzeitlich als Baudenkmal unter Einzel-Denkmalschutz gestellt worden sei und meine Pläne mit einem kalkulierten Investitionsvolumen von 445 TDM  leider nicht hinreichend  “denkmalgerecht”.

Nach “denkmalgerechter” Einarbeitung der Wünsche der Denkmalpfleger betrug das zu finanzierende Investitionsvolumen dann 520 TDM ! Das war nach Ansicht der “Fachleute” der Denkmalpflege nun a) nicht “fachgerecht” geplant und b) deshalb viiieeel zu teuer. Mußte es auch sein, denn schon zu diesem Zeitpunkt hatte das Land Hessen dem Amt für W+S (Wohnungs- u. Siedlungswesen schriftlich gegeben und dieses wiederum uns, dass Sanierungs- bzw. Baukosten von mehr als 50,0 TDM pro Wohnung auch bei einem Denkmal als nicht mehr förderungsfähig eingestuft werden (Das Haus ermöglicht übrigens auf zwei Stockwerken plus ausgebautem Dachboden 2 bzw. 3 separat zugängliche Wohnungen mit insgesamt 212 Quadratmetern Wohnfläche).

1989 habe ich dann gemäss der Forderung der “Fachleute” der Stadt Kassel eine dritte, denkmal- und fachgerechte Sanierungsplanung für das ehemalige Wohnhaus durchführen lassen. Dabei kam dann heraus, dass die von der “Öffentlichkeit” gewünschte “denkmalgerechte Erhaltung und Sanierung” aufgrund der dafür nun unstreitig penibel und fachgerecht mit Sozialwohnungsbau-Standard kalkulierten Baukosten von rund 900 TDM (in Worten: Neunhunderttausend DM oder umgerechnet über 460 Tsd. Euro !!! ) wirtschaftlich nicht annähernd rechenbar ist. Und mithin ist sie nicht nur dem Eigner unzumutbar, sie ist zum Beispiel auch nach den Städtebauförder-RiLi´s (Richtlinien) gar nicht mehr mit öffentlichen Mitteln förderbar.

Letzteres und die Tatsache, dass von NIRGENDWO ausreichende Fördermittel zu erwarten sind, stand neben dem üblichen Bla-Bla von “den Pflichten des Eigners zur privaten Verschuldung im öffentlichen Interesse” und der berühmten “Steuerersparnis” übrigens bereits unüberlesbar in diesem

Offenbarungseid-Schreiben

vom 18.10.1991 vom Liegenschaftsamt der Stadt Kassel drin.

Obwohl die “Öffentlichkeit” somit bereits Anfang 1989 bzw. spätestens 1991 glasklar wusste, dass sie auch nicht ansatzweise die Finanzmittel hatte und auch niemals haben wird, um mir die Erhaltung und Sanierung gemäss § 11 des Hess. Denkmalschutz Gesetzes (wirtschaftlich) zumutbar zu machen, hat eine abgehobene Bürokraten-Allianz  in schon mafiöser Art und Weise (u.a. vorsätzliche öffentliche Diffamierung und Verweigerung der Zumutbarkeitsprüfung) trotzdem bis heute die weitere

Denkmal-Erhaltung und -Instandhaltung rechtswidrig von mir erpresst.

(Ist natürlich aus der Sicht der “Cleverles im Rathaus” sehr vorteilhaft für die Stadtkasse, denn so darf ich für die “Öffentlichkeit” nicht nur die Erhaltung der Ruine finanzieren, ich darf auch noch jeden Monat ordentlich Abgaben für die Ruine in die Stadtkasse überweisen, z.B. enorme Summen Regenwasserableitungs-Gebühren, da die Ruine als ehemaliger Bauernhof nun mal  riesige Dachflächen hat. Da lacht natürlich das Herz des chronisch klammen Stadtkämmerers. Ob es immer noch lacht, wenn zu gegebener Zeit Schadenersatz von mir oder meinen Erben eingefordert wird, sei dahin gestellt bis es so weit ist.)

Und weil bis heute alle Denkmalschutz-Verantwortlichen der Stadt Kassel, bisher waren das in Thomas-Erik Jungemeiner “Karriere” als Denkmaleigner 6 (in Worten sechs !!) Bau- bzw. Kulturdezernenten (bis Ende 2009 war der Verantwortliche nämlich Bürgermeister und Kulturdezernent Thomas-Erik Junge, zu sehen links auf dem offiziellen Foto der Rathaus-WEB-Site mit dem Stand vom 8.01.2007), dieser Stadt erkennbar uninteressiert und/oder unfähig waren bzw. sind, das von ihren ignoranten Denkmalschutz-Mitarbeitern geschaffene Problem auf seriöse und mir zumutbare Art zu lösen, habe ich am 30. Mai 2006 erneut einen Abrissantrag (Nr. 2 nach der rechtswidrig abgelehnten Nr. 1 vom April 2002) für die gesamte Hofanlage eingereicht. Und diesmal werde ich mich auch nicht mehr mit Rücksicht auf die zu erwartenden Prozesskosten scheuen, mir die amtlichen Erpresser notfalls mit Hilfe der Gerichte vom Halse zu schaffen. Die Prozesskosten werde ich dann halt bei der nachfolgenden Schadenersatzklage mit auflisten.

( Den Bürokraten ist das übrigens erkennbar völlig egal, denn sie prozessieren ja während ihrer vom Steuerzahler bezahlten Arbeitszeit und die Prozesskosten und eventuellen Schadenersatz trägt ebenfalls der Steuerzahler, also ich und SIE !, während der geknechtete Bürger, also ich, seine Freizeit  - und damit seine Gesundheit - und sein privates Einkommen einsetzen muss. )

Darüber hinaus bin ich inzwischen der Meinung, dass die ÖFFENTLICHKEIT, also SIE, ein Recht hat zu erfahren, was einige von ihr bezahlte ”Dienstleister des Bürgers”  in diesem Rathaus im Namen der Bürger, also angeblich in IHREM Namen, mit mir so getrieben haben und - als fleischgewordene Borniertheit - weiter treiben. Deshalb kann die angeblich ja auch an der Erhaltung meines Hofes außerordentlich stark interessierte “ÖFFENTLICHKEIT” hier detailliert und mit Originaldokumenten belegt (siehe meine CHRONIK DES SCHRECKENS) verfolgen und auch zurückverfolgen, wie die zuständigen Verwalterinnen und Verwalter der Stadt  KASSEL mit gemeinsamer Kraft seit 1987 (m)eine Bauernhofruine  “schützen” und dabei sehenden Auges sowohl das “wertvolle Baudenkmal” als auch seinen offenbar nicht wertvollen Besitzer wirtschaftlich, physisch und psychisch ruinieren.

Frei nach dem ehernen Bürokraturgesetz:

§ 1 -  Der Bürokrat hat immer Recht. 

§ 2 -  Wenn er nicht recht hat, gilt grundsätzlich § 1.

Was mir sonst noch am Herzen liegt

Nach den Motto: Es gibt nicht Gutes, es sei denn man tut es, unterstütze ich nachstehende Organisationen und Initiativen ideell und finanziell und freue mich über jeden neuen Mitmacher und/oder Mitunterstützer

 

ausgestrahltLass Dich nicht verscheissern. Sicher ist nur das Risiko und das Geschäftsmodell: Milliardengewinne für EON, RWE und Co., Milliardenlasten und eine vergiftete Umwelt für den Steuerzahler.

 

AG Friedensforschung

 

40-Jahre-ANDHERI

 

Attac

 

Mehr Demokratie

 

Campact

 

LobbyControl